Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.150

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leistungsvergütung, sondern tendenziell als Verwendungszulage (für das Tragen eines besonderen Maßes an Verantwortung für die Führung der Geschäfte der Allgemeinen Verwaltung) im Sinne des GehG 1956 zu sehen.
Resümierend empfahl die Kontrollabteilung, die bereits für das Jahr 2002 angekündigte Überarbeitung der Nebengebührenverordnung in die Wege zu leiten und in diesem Zusammenhang auch die finanzielle Entschädigung der Referenten für die ihnen
übertragene Produktverantwortung besoldungsrechtlich neu zu evaluieren.
Das in dieser Angelegenheit angesprochene Amt für Personalwesen bemerkte dazu
im Anhörungsverfahren, dass in der Anfangszeit der Einführung der Referenten mit
Produktverantwortung in den neunziger Jahren und noch am Beginn dieses Jahrhunderts diese Positionen meistens mit ehemaligen Amtsvorständen besetzt gewesen
seien, die ihre bisherige Leitungsfunktion aufgrund der Organisationsstrukturreform
nicht mehr inne gehabt, ihre Leiterzulage jedoch nicht valorisiert weiter bezogen hätten. In den letzten Jahren seien die Positionen der Referenten mit Produktverantwortung sukzessive aber mit Mitarbeitern besetzt worden, die bisher keine Leitungsfunktion bekleidet hätten. Zudem sei ihre Verantwortung in den letzten Jahren laufend gestiegen und rechtfertige in zunehmenden Maße ihre Einstufung als qualifizierte Führungskräfte. Es sei daher angedacht, im Rahmen der Überarbeitung der Leiterzulagenverordnung dieser Entwicklung der letzten Jahre Rechnung zu tragen.
Zum Fortgang der Angelegenheit berichtete das Amt für Personalwesen im Rahmen
der Follow up – Einschau 2012, dass sich die Leiterzulagenverordnung derzeit in
Überarbeitung befinde. Vorbehaltlich der Zielsetzungen der Stadtführung sei eine
Vorlage an den Gemeinderat im heurigen Jahr angedacht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Im Zusammenhang mit der Einschau in die Voranschlagsunwirksamen Gebarung
hat die Kontrollabteilung einen Kassenrest in Höhe von € - 662.304,20 der
Vp 0/+365900/900 – Gemeindeabgaben, Steuerkasse-Überzahlungen näher untersucht.
Für die Stadt Innsbruck vereinnahmt das Amt für Gemeindeabgaben von abgabepflichtigen Personen/Firmen diverse Abgaben (wie bspw. Abfall-/Müllgebühr, Anliegerabgaben, Gebrauchsabgabe, Gehwegreinigungsgebühr, Grundsteuer, Kommunalsteuer, Vergnügungssteuer, Parkabgabe, Hundesteuer). Lt. Auskunft des Vorstandes des Amtes für Gemeindeabgaben resultierte der in Rede stehende Kassenrest
von € - 662.304,20 zum einen aus im Laufe der Zeit von Abgabepflichtigen geleisteten Überzahlungen und zum anderen aus nachträglichen Berichtigungen von Abgabenvorschreibungen, die von den Abgabepflichtigen nicht mehr rückgefordert worden
sind.
Die Kontrollabteilung empfahl eine Prüfung vorzunehmen, ob und unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen eine „Bereinigung“ der entstandenen Überzahlungen
(bzw. allfälliger Teile davon) durch Zuführung an den Ordentlichen Haushalt vorgenommen werden kann.

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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