Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf
- S.183
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
91
Im Zusammenhang mit der Ausfertigung von (Miet-)Verträgen hat die Kontrollabteilung empfohlen, auf die Präzisierung der Wertsicherungsmodalitäten sowie auf die
Vertragsdatierung besonderes Augenmerk zu legen.
In der Stellungnahme hat das zuständige Referat eine Präzisierung der Wertsicherungsmodalitäten in Absprache mit der IISG zugesichert.
Zum nunmehrigen Stand der Angelegenheit hat die angesprochene Dienststelle berichtet, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung bei Vertragsneuabschlüssen bereits umgesetzt wird.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
92
Für jene Fälle, wo die Grundsteuer für eine zu vermietende Liegenschaft aus einer
Grundsteuersammelvorschreibung nicht herausgerechnet werden kann, wurde vorgeschlagen, die Grundsteuer auf die Bestandnehmer in Form einer Pauschale überzuwälzen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Anregung der Kontrollabteilung beigepflichtet. Ergänzend wurde ausgeführt, dass in den Fällen einer Grundsteuersammelvorschreibung, wo die auf ein einzelnes Grundstück entfallende Grundsteuer ziffernmäßig
nicht bestimmbar ist und nur ein Pauschalbetrag vorgeschrieben werden kann, vermieden werden soll, dass dem jeweiligen Bestandnehmer keine höhere Grundsteuer
angelastet wird, als die Stadt Innsbruck als Eigentümerin tatsächlich zu entrichten
hat. Es sei deshalb eine Vorschreibung in Form eines Anerkennungszinses denkbar.
Zur Anfrage der Kontrollabteilung, inwieweit dieser Gedanke weiter verfolgt worden
ist, gab das Referat Liegenschaftsangelegenheiten bekannt, dass sich diesbezüglich
noch kein konkreter Anlassfall ergeben hat.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
93
Zur Betriebsansiedlungspolitik allgemein im Gewerbe-, Industrie- und Mischgebiet
Mühlau/Arzl wurde die Ausarbeitung eines verbindlichen mit der Politik abgestimmten
Strategiepapiers empfohlen.
Diesbezüglich wurde im Rahmen der Stellungnahme darauf verwiesen, dass das Referat Liegenschaftsangelegenheiten in der Zwischenzeit die Vorgangsweise zur Betriebsansiedlungspolitik in diesem Gewerbegebiet mit Schreiben vom 03.05.2012 bei
Frau Bürgermeisterin moniert habe.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2012 hat das Referat Liegenschaftsangelegenheiten auf eine Sitzung der ständigen Projektgruppe „Betriebsansiedlung, Liegenschaftsund Vermögensverwaltung“ vom 15.01.2013 verwiesen, wonach im Sinne der MGO
und des BLV-Statutes (§ 13) ausschließlich das Referat Wirtschaft und Tourismus als
zentrale Anlaufstelle für Fragen im Zusammenhang mit Betriebsansiedlungen und
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
62