Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf
- S.222
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Um eine unrichtige Zuordnung der Personalkosten auf die verschiedenen Kostenträger des Referates künftig zu vermeiden, empfahl die
Kontrollabteilung die betreffenden Daten zu überarbeiten und der Verteilung der Personalressourcen korrespondierend zu den Daten des
Prozessmonitors besonderes Augenmerk zuzuwenden. Weiters wurde
zur Verbesserung der Aussagekraft der KLR angeregt, in jenen Fällen,
in denen ein Produkt aus mehreren Kostenstellen besteht, die stundenmäßige Zuordnung der Bediensteten in der Funktionsmatrix entsprechend detailliert darzustellen. In solchen Fällen sollte gleichermaßen auch der Umlageschlüssel für die Overheadkosten präzisiert werden.
Im Rahmen der Stellungnahme wurde mitgeteilt, dass der Empfehlung
der Kontrollabteilung bereits nachgekommen worden sei.
4.3 Stichprobenartige Prüfung einzelner Ferienzüge
Auswahl und allgemeine Die Kontrollabteilung wählte willkürlich vier (von acht in den PrüfungsFeststellung
jahren durchgeführte) Ferienzüge aus, um sie im Detail einer stichpro-
benartigen Prüfung zu unterziehen. Konkret handelte es sich um den
Winterferienzug 2011 sowie den Winterferienzug 2012, den Osterferienzug 2012 und den Sommerferienzug 2012. Prinzipiell kann an
dieser Stelle festgehalten werden, dass die Detailunterlagen jedes Ferienzuges übersichtlich in separaten Ordnern im Referat Kinder- und
Jugendförderung aufbewahrt werden. Die Kontrollabteilung konnte sich
im Rahmen ihrer Stichprobe davon vergewissern, dass jeder ausgewählte Ordner alle wesentlichen Unterlagen beinhaltet hat.
Rechnerische Kontrolle
In einem ersten Schritt überprüfte die Kontrollabteilung stichprobenartig
die Übereinstimmung der in den diversen Vereinbarungen mit Fremdveranstaltern fixierten Kostenübernahmen (pauschal je Veranstaltung
und/oder einzeln je Kind) des Referates für Kinder- und Jugendförderung mit den in den Rechnungen und Honorarnoten der Mitveranstalter
fakturierten Beträgen. Bei den von der Kontrollabteilung zur Überprüfung ausgewählten Veranstaltungen wurde dieser Prüfschritt ergänzt
durch eine Abgleichung der Aufzeichnungen in den (Original-)Teilnehmerlisten mit der letztlich vom externen Veranstalter verrechneten
Anzahl der teilnehmenden Personen. Im Ergebnis konnte die Kontrollabteilung dazu positiv festhalten, dass es keinen Anlass zu einer
Beanstandung gegeben hat.
Beschäftigung von
Privatpersonen
Im Rahmen der Durchführung von Ferienzugveranstaltungen verpflichtet das Referat auf Werkvertragsbasis auch Privatpersonen als Betreuer bzw. Kursleiter (i.d.R. Bastel- und Kochkurse). Zusätzlich zu den
Werkverträgen werden mit den Auftragnehmern – wie für alle anderen
Veranstaltungen auch – schriftliche Vereinbarungen über die organisatorischen und finanziellen Parameter (Termine, Veranstaltungsort,
Dauer der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmer, Höhe der Vergütung
etc.) abgeschlossen.
Die Kontrollabteilung gab in diesem Zusammenhang zu bedenken,
dass die gegenständlichen Auftragsverhältnisse die typischen Merkmale eines (freien) Dienstverhältnisses aufweisen, da die Komponenten
der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit gegenüber jenen
persönlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit deutlich überwiegen.
Wenn auch die mit den Auftragnehmern abgeschlossenen Verträge als
Zl. KA-10733/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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