Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.30

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Im Follow up 2014 wurde zu Punkt 2 des Antrages mitgeteilt, dass dem Beschluss
des Gemeinderates folgend magistratsweit der Bedarf an textiler Ausstattung
außerhalb der Dienstbekleidung erhoben worden sei. Das Ergebnis habe das Amt
für Personalwesen in die Anlage zur Dienstbekleidungsvorschrift (Beschluss des
GR vom 31.03.1963) eingearbeitet. Der Entwurf der Anlage sei der Zentralpersonalvertretung zur Stellungnahme übermittelt worden, welche zum Zeitpunkt der
seinerzeitigen Follow up – Einschau jedoch noch nicht vorlag.
Im Falle einer positiven Stellungnahme erfolge die Veröffentlichung des Anhanges,
worüber das Büro des Magistratsdirektors unverzüglich informieren werde.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens der Follow up – Einschau 2015 berichtete
das Amt für Personalwesen, dass die in Aussicht gestellte Anlage zur Dienstbekleidungsvorschrift betreffend der magistratsweiten Bedarfserhebung am
24.03.2015 den Abteilungsleitungen übermittelt wurde und diese aufgefordert wurden, Anträge auf Änderungen dieser Anlage beim Amt für Personalwesen einzubringen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.

Prüfung Amt für Berufsfeuerwehr
(Bericht vom 05.02.2014)

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Zur Funktion der Offiziere in der amtsinternen Organisation führte die Kontrollabteilung aus, dass die Bereitschaftsoffiziere die Einsätze der Branddienstmannschaft leiten, wofür nach der Dienstzweigeverordnung der LH Innsbruck u.a. die
erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung an einer höheren technischen Lehranstalt
erforderlich ist. Gleichzeitig sind die Bereitschaftsoffiziere im Rahmen der amtsinternen Organisation der BFI Sachbearbeiter für ein bestimmtes Sachgebiet. In diesem Zusammenhang ist aufgefallen, dass im Referat „Infrastruktur und Einsatzdienst“ der für den Bereich „vorbeugender Brandschutz“ verantwortliche Sachbearbeiter ebenfalls die Offiziersausbildung absolviert hat und einen Offiziersrang
bekleidet, aufgrund der fehlenden HTL-Matura jedoch nicht als Bereitschaftsoffizier
eingesetzt wird.
Im Hinblick auf die zur Erhöhung der produktiven Arbeitszeit für Sachbearbeitungstätigkeiten von Offizieren angedachte Installierung eines weiteren Bereitschaftsoffiziers empfahl die Kontrollabteilung, das in der Dienstzweigeverordnung verankerte Erfordernis der HTL-Matura zu hinterfragen.
Im Rahmen der Stellungnahme berichtete die BFI, dass in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres 2013 die seitens des Amtes gestellten Anträge auch auf einen zusätzlichen Bereitschaftsoffizier nicht berücksichtigt worden seien. Da zur
Zeit der Offizier des vorbeugenden Brandschutzes eine vollständige Offiziersausbildung absolviert hat und lediglich anstelle der HTL-Matura eine „normale“ Matura
vorweisen kann, werde auch seitens der BFI eine entsprechende Änderung der
Dienstzweigeverordnung befürwortet. Im Zusammenhang mit den neuen Ausbildungswegen für zukünftige Bereitschaftsoffiziere (z.B. ein Lehrabschluss mit einer
AHS-Matura) würde sich auch die Flexibilität bei Ausschreibungen erhöhen.

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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