Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.32
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Eine neuerliche Abfrage des Status quo während der diesjährigen Follow up –
Einschau 2015 brachte das Ergebnis, dass die neue Tarifordnung noch nicht beschlossen wurde. Ein Beschluss der Tarifordnung soll laut Auskunft der BFI bis Juli
2016 im Gemeinderat erfolgen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Den damaligen Prüfungsunterlagen war u.a. zu entnehmen, dass die BFI im Jahr
2008 ein Fahrzeugkonzept für das Feuerwehrwesen der Stadt Innsbruck erarbeitet
bzw. erstellt hat. Aus dem gegenständlichen Fahrzeugkonzept ging hervor, dass
die Stadt Innsbruck grundsätzlich dem Ankauf von Fahrzeugen aus Eigenmitteln
der FF („Kameradschaftskasse“) zustimmt, wenn diese auch die Instandhaltungskosten (Reifen, Schneeketten, Reparaturen, etc.) dieser Fahrzeuge übernehmen.
Dazu hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass die Aufwendungen für die Instandhaltung sämtlicher Fahrzeuge jedoch die BFI trägt.
Aus diesem Grund wurde empfohlen, die Übernahme der Instandhaltungskosten
bei Fahrzeugselbstbeschaffungen aus Eigenmitteln der „Kameradschaftskasse“
neu festzulegen.
Diesbezüglich sicherte die Berufsfeuerwehr in ihrer Stellungnahme zu, mit dem
Bezirksfeuerwehrausschuss Kontakt aufzunehmen, die weitere Vorgehensweise
innerhalb des Bezirksausschusses zu beschließen und allfällige Änderungen dem
StS zur Entscheidung vorzulegen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2014 teilte die Berufsfeuerwehr hierzu mit,
dass im Fahrzeugkonzept 2015 (eingereicht am 20.01.2015) die Empfehlung der
Kontrollabteilung berücksichtigt worden sei. Eine positive Beschlussfassung des
StS werde abgewartet.
Mit Beschluss des StS vom 04.02.2015 wurde der Empfehlung, die Instandha ltungskosten bei Fahrzeugbeschaffungen aus Eigenmitteln der „Kamera dschaftskasse“ neu zu regeln, Folge geleistet.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung fest, dass im Zeitraum von 2008 bis
2012 mehrere Feuerwehrfahrzeuge im Sinne einer „steueroptimierten Beschaffung“ von der IVB angekauft worden sind. Im Gegenzug erhielt die IVB für jede
Anschaffung eine Kapitaltransferzahlung in Form einer Gesellschaftereinlage auf
Basis des Nettoaufwandes.
Wie die Durchsicht der Prüfungsunterlagen zeigte, ist in den Jahren 2010 und
2012 nicht nur der Nettomietzins, sondern irrtümlich auch der Steuerbetrag vom
jährlichen Gesellschafterzuschuss an die IVB in Abzug gebracht worden. Des Weiteren ist die Gesellschaftereinlage 2010 um die im Jahr 2009 verrechnete Umsatzsteuer reduziert worden. Darüber hinaus ist der IVB im Jahr 2013 eine zusätzliche
Gesellschaftereinlage in der Höhe von rd. € 77,0 Tsd. gewährt worden. Dieser Betrag diente zur Kompensation der in den Vorjahren in zu geringer Höhe geleisteten
Gesellschafterzuschüsse.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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