Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.36
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Prüfung Referat Wohnbauförderung
(Bericht vom 27.08.2014)
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Der im Jahr 2013 im Rahmen der Impulsförderung „Nachträglicher Lifteinbau“
ausbezahlte Gesamtbetrag in Höhe von € 171.991,13 betraf – gemessen an den
Aktenzahlen aus der städt. Registratur – insgesamt 28 Akten. Der überwiegende
Teil dieser Akten bzw. der diesbezüglichen Dokumentationen und Berechnungen
war für die Kontrollabteilung vollständig nachvollziehbar. Bei insgesamt 6 Akten
ergaben sich Feststellungen und Empfehlungen, wovon die Anregung zu 1 Akt bereits im Rahmen der Follow up – Einschau des Vorjahres vollständig umgesetzt
worden ist:
Städtischer Annuitätenzuschuss für 12 Jahre
trotz lediglich 10-jähriger Darlehenslaufzeit (5 Akten):
Bei insgesamt 5 Akten war für die Kontrollabteilung auffallend, dass die der Förderung zugrunde liegenden Wohnhaussanierungsdarlehen entsprechend den Zusicherungen des Landes Tirol offensichtlich mit einer Laufzeit von 10 Jahren vereinbart worden waren. Demgemäß setzte das Land Tirol seine jeweiligen Förderungen in Form der 25 %igen Annuitätenzuschüsse bei den Endabrechnungen für eine Laufzeit von 10 Jahren (also 20 halbjährliche Annuitätenzuschüsse) fest. Im
Unterschied zur Landesförderung wurde die städtische Förderung (ebenso
25 %iger Annuitätenzuschuss bei halbjährlicher Auszahlung) zeitlich nicht für die
Dauer der 10-jährigen Darlehenslaufzeit festgesetzt, sondern für eine fiktive Darlehenslaufzeit von 12 Jahren (somit 24 halbjährliche Annuitätenzuschüsse) bemessen. Durch diese Vorgehensweise ergab sich bei einer gesamthaften Betrachtung
des städtischen Förderungsbeitrages (Summe der Annuitätenzuschüsse über die
Laufzeit) ein höherer Förderbetrag der Stadt Innsbruck als jener des Landes Tirol.
Hinsichtlich der 5 betreffenden Akten errechnete die Kontrollabteilung einen gesamten Differenzbetrag (über die Laufzeit von 12 Jahren) in Höhe von € 10.671,60
zu Lasten der Stadt Innsbruck. Die vom GR in Kraft gesetzten Förderungsrichtlinien sehen zwar vor, dass die städtische Impulsförderung in Form der Gewährung
von Annuitätenzuschüssen in der Höhe von 25 % der im Sinne der Wohnhaussanierungsrichtlinien des Landes Tirol förderbaren Gesamtbaukosten auf eine Laufzeit von 12 Jahren erfolgt. Trotz dieses Umstandes wurde von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass die in den aufgezeigten Akten gewählte Vorgehensweise (Annuitätenzuschuss auf 12 Jahre, obwohl die Darlehenslaufzeit lediglich 10 Jahre beträgt) letztlich dazu führt, dass die Stadt Innsbruck über die Förderlaufzeit von 12 Jahren einen höheren Förderungsgesamtbetrag bezahlt als das
Land Tirol.
Die Kontrollabteilung empfahl der Fachdienststelle zu prüfen, ob diese Vorgehensweise (Förderung der Stadt Innsbruck höher als jene des Landes Tirol) den
tatsächlichen Intentionen der Förderung (Verdoppelung der Landesförderung) entspricht. Nach Meinung der Kontrollabteilung sollte die städtische Impulsförderung
(25 %iger Annuitätenzuschuss der Stadt Innsbruck) mit der Förderung des Landes
in zeitlicher Hinsicht „gleichgeschaltet“ werden. Das bedeutet, dass bei einer lediglich 10-jährigen Laufzeit des Wohnhaussanierungsdarlehens die städtische Förderung auch nur für diese tatsächliche Darlehenslaufzeit ausbezahlt wird. Auch inhaltlich wäre diese Vorgehensweise für die Kontrollabteilung logisch, da in der
aufgezeigten Berechnungs- und Auszahlungsmodalität im 11. und 12. Jahr ein
städtischer Annuitätenzuschuss an den Förderungsempfänger bezahlt wird, obwohl das Wohnhaussanierungsdarlehen bereits nach 10 Jahren gänzlich getilgt
sein wird.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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