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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.69

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5.2 Bericht über die Prüfung von Teilbereichen des Referates
Gewerbe und Betriebsanlagen
(Bericht vom 03.06.2015)

74

Im Zusammenhang mit der Darstellung der im Referat definierten Produkte nahm
die Kontrollabteilung auch Einsicht in die Stundenaufzeichnung bzw. -verteilung
der Funktionsmatrix der geprüften Dienststelle. Diese zeigt die von den Bediensteten im Rahmen ihrer Produktzuordnung auszuführenden (allgemeinen) Grund- und
Fachaufgaben.
Dabei war für die Kontrollabteilung auffällig, dass bei den Fachaufgaben „Pfändungsverfahren“, „Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen“ sowie „Urkunden(Legitimations-)ausstellungen“ des Produktes 3321 (Vollziehung der Gewerbeordnung) und bei der Fachaufgabe „Verfahren nach dem Arbeitsüberlassungsgesetz
und dem Arbeitsmarktförderungsgesetz“ des Produktes 3322 (Vollziehung gewerberechtlicher Nebengesetze und Verordnungen bzw. gewerberechtsnaher Vorschriften) in der Funktionsmatrix kein Mitarbeiter bzw. keine Arbeitszeit zugeteilt
war. Die Kontrollabteilung regte daher an zu prüfen, inwieweit die genannten Themen weiterhin als eigenständige Fachaufgaben geführt werden müssen, oder ob
sie auch bei einer anderen Fachaufgabe subsumiert werden können.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren wurde dazu von der betroffenen Dienststelle keine Stellungnahme abgegeben.
Zur erneuten Anfrage anlässlich der Follow up – Einschau 2015 teilte der Leiter
des Referates Gewerbe und Betriebsanlagen mit, dass die von der Kontrollabteilung genannten Fachaufgaben künftig neu eingeteilt werden würden. Pfändungsverfahren, Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen sowie Urkunden-(Legitimations-)ausstellungen würden unter der Fachaufgabe Gewerbeverfahren des Produktes 3321 subsumiert. Bei der Fachaufgabe Verfahren nach dem Arbeitsüberlassungsgesetz und dem Arbeitsmarktförderungsgesetz wäre derzeit kein Handlungsbedarf gegeben, da de facto kein Arbeitsaufwand anfalle. Der Vollzug dieser
Änderungen in der Funktionsmatrix der Dienststelle wurde vom Leiter des Referates Gewerbe und Betriebsanlagen in einer telefonischen Rücksprache mit dem
Vertreter der Kontrollabteilung für Ende April 2016 avisiert (vgl. dazu auch Tz 77).
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

75

Eine aus Sicht des Referatsleiters wichtige Angelegenheit in der personellen Ausstattung betraf das Tätigkeitsfeld der beiden gewerbetechnischen Sachverständigen. Ende Mai des Jahres 2010 richtete er ein Schreiben an seinen zuständigen
Amtsvorstand, in dem er – nach einer dreimonatigen Beobachtungsphase – die
Personalsituation in der damals neu geschaffenen Dienststelle für Gewerbe und
Betriebsanlagen analysierte und aus seiner Sicht erforderliche Maßnahmen hinsichtlich der Personalausstattung dokumentierte. Ein inhaltlicher Punkt (von mehreren) betraf die personelle Ausstattung im Bereich der gewerbetechnischen
Sachverständigen mit 2 Mitarbeitern (1 B-Posten und 1 C-Posten). Diese ließ nach
der Begründung des Referatsleiters aufgrund des erhöhten Aktenanfalles keine
(eigentlich verpflichtenden) Routinekontrollen von Betriebsanlagen durch die gewerbetechnischen Sachverständigen zu. Kontrollen würden nur im Rahmen von
Betriebsanlagengenehmigungs- bzw. Beschwerdeverfahren stattfinden. Von ihm
wurde ausdrücklich auf das aus seiner Sicht bestehende Haftungsrisiko für die

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

59