Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.79
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Hierzu gab die seinerzeitige Leiterin des Referates Liegenschaftsangelegenheiten
bekannt, dass das in Rede stehende Referat künftig die Entgeltbestimmung nach
Rücksprache mit der MA IV, Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft (für neue
Bestandverträge) bzw. Indexanpassung gemäß dem von der Statistik Austria zur
Verfügung gestellten Indexrechner (für Vertragsverlängerungen) vornehmen werde.
Demgegenüber teilte die im Jahr 2015 neu bestellte Leiterin des Referates Liegenschaftsangelegenheiten nun mit, dass die Bewertung und Ermittlung von Bestandzinsen entsprechende Kenntnisse auf dem Sektor der Immobilienbewertung
erfordert. Um die Festsetzung wirtschaftlich angemessener Bestandzinse zu gewährleisten, hat sich das Referat Liegenschaftsangelegenheiten bislang der
Datenbank und der Erfahrungswerte der IISG bedient. Darüber hinaus hat
auch das Referat Subventionswesen/Kalkulationen//Grundstücksbewertungen der
MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung das Referat Liegenschaftsangelegenheiten in diesem Zusammenhang wiederholt an die IISG verwiesen.
Das Referat Liegenschaftsangelegenheiten werde das soeben angeführte Referat
der MA IV künftig mit der Ermittlung der Mietzinse beauftragen. Eine Bewertung
durch die Mitarbeiter des Referates Liegenschaftsangelegenheiten kommt mangels entsprechender Kenntnisse nicht in Betracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Schließlich vertrat die Kontrollabteilung die Meinung, dass sämtliche Tätigkeiten im
Zusammenhang mit der Verwaltung städtischer Privatgrundstücke (Vertragsgestaltung, Mietzinsbestimmung u.a.m.) von dem dafür eigens eingerichteten Referat
Liegenschaftsangelegenheiten zu bewerkstelligen sind.
Sind jedoch mehrere Dienststellen mit Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung
städtischer Privatgrundstücke betraut (wie bspw. das Amt für Land- und Forstwirtschaft), so empfahl die Kontrollabteilung, einen Leistungskatalog zu erstellen und
vom Referat Liegenschaftsangelegenheiten evident zu halten. In diesem Leistungsverzeichnis sind zumindest die von den jeweiligen städtischen Dienststellen
zu betreuenden Grundstücke mit ihrer Gst. Nr. auszuweisen sowie sämtliche hierfür durchzuführenden Verwaltungstätigkeiten schriftlich festzuhalten.
In ihrer Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2015 gab die Leiterin des Referates Liegenschaftsangelegenheiten bekannt, dass die Erstellung eines Leistungskataloges sowie einer Übersicht der Betreuungszuständigkeiten auch von der städtischen Dienststelle befürwortet werde.
Insbesondere die Abgrenzung der Leistungen bzw. Produkte des Referates Liegenschaftsangelegenheiten und des Amtes für Tiefbau (z.B. § 5 Sondergebrauch
Tiroler Straßengesetz) bedarf einer Klarstellung. Das Referat Liegenschaftsangelegenheiten werde diesbezüglich einen Formulierungsvorschlag zur Abänderung
der MGO ausarbeiten. Im Hinblick auf die geforderte Übersicht der Betreuungszuständigkeiten werde jedoch angemerkt, dass die Festlegung der entsprechenden
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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