Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.81

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vom Ablauf eines Bestandverhältnisses automatisch per E-Mail informiert. Zusätzlich liegt im Sekretariat ein Fristenbuch auf, in welchem die Laufzeiten händisch erfasst und täglich überprüft werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Abschließend hielt die Kontrollabteilung fest, dass ihrer Meinung nach die Erstellung eines aussagekräftigen Liegenschaftsverzeichnisses nicht nur für die Realisierung der beiden Produktziele des Referates Liegenschaftsangelegenheiten
 ertragsorientierte Überlassung städtischen Grundes unter Berücksichtigung
kommunalpolitische Notwendigkeiten sowie
 Erhaltung und Vermehrung des städtischen Grundbesitzes im Sinne der Absicherung von städtischen (wirtschaftspolitischen und strategischen) Zielsetzungen,
sondern auch für die Vermögensverwaltung der Stadt Innsbruck zweckmäßig bzw.
verwertbar wäre. Die Kontrollabteilung hat daher angeregt, in absehbarer Zeit ein
Liegenschaftsverzeichnis für sämtliche städtische Grundstücke zu erstellen, mit
welchem insbesondere
 die Lage und Größe der einzelnen Grundstücke,
 die Nutzung der Grundstücke (bewirtschaftet oder unbewirtschaftet),
 die Höhe des Bestand- und Anerkennungszinses einer zur Nutzung überlassenen Grundstücksfläche,
 der Anschaffungs- und/oder Verkehrswert der entsprechenden Liegenschaft,
 der Vertragspartner sowie
 die Dauer (befristet oder unbefristet) des jeweiligen Rechtsverhältnisses
dokumentiert wird. Nach der Erfassung bzw. Zusammenführung der Daten des
städtischen Grundbesitzes sind diese stets auf dem neuesten Stand zu halten
bzw. zu aktualisieren. Folglich müssen dem Referat Liegenschaftsangelegenheiten
hierfür alle Unterlagen über Änderungen und Ergänzungen zur Verfügung gestellt
werden.
Dazu führte die seinerzeitige Referatsleiterin aus, dass die Erstellung eines Liegenschaftsverzeichnisses mit sämtlichen Daten zu den einzelnen Grundstücken
zwar grundsätzlich eine ausgezeichnete Anregung ist, jedoch muss die Möglichkeit
dessen (vor allem in absehbarer Zeit) praktischer Umsetzung nicht zuletzt aus
personellen Gründen in Frage gestellt werden. Die Mitarbeiter des Referates Liegenschaftsangelegenheiten seien bereits mehr als ausgelastet und wäre für die
Erstellung des genannten Liegenschaftsverzeichnisses die entsprechende Freistellung eines Mitarbeiters erforderlich.
Darüber hinaus informierte das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV, dass es in Abstimmung mit dem Referat Liegenschaftsangelegenheiten die
Kompetenzen zur Erhaltung und Vermehrung des städtischen Grundbesitzes aus
finanzwirtschaftlicher Sicht gerne einbringen werde.

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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