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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.99

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Sollte seitens der Dienststelle beabsichtigt werden, die zukünftige Vorschreibung
von Betriebsbeiträgen weiterhin anhand der zum Prüfungszeitpunkt bestehenden
Kopfquoten durchzuführen, empfahl die Kontrollabteilung eine Klärung und allfällige Korrektur betreffend die beschriebene (historische) Kopfquote für die VS /
PTS / SS vorzunehmen.
Im damaligen Anhörungsverfahren kündigte das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft an, die Empfehlung der Kontrollabteilung zu berücksichtigen.
Aktuell wurde von der Fachdienststelle darüber informiert, dass der Empfehlung
der Kontrollabteilung gefolgt worden ist und die Betriebsbeiträge korrekt valorisiert
worden sind. Für das Schuljahr 2014/2015 ergibt sich für den Bereich VS / PTS /
SS ein Wert von € 772,00 und für den Bereich NMS ein Wert von € 1.038,00. Als
Nachweis der Umsetzung wurde der Kontrollabteilung eine aktuelle Betriebsbeitragsvorschreibung an eine beitragspflichtige Gemeinde für das Schuljahr
2014/2015 vorgelegt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

116

So wie sich die Situation im Rahmen der bereitgestellten historischen Prüfungsunterlagen für die Kontrollabteilung präsentierte, gingen die zum Prüfungszeitpunkt
verrechneten Betriebsbeiträge auf Berechnungen aus den Jahren 1986 bzw. 1987
zurück. Nachdem bis zum Zeitpunkt der Prüfung nahezu 30 Jahre vergangen waren, empfahl die Kontrollabteilung, die Höhe dieser – zwar valorisierten – Kostensätze aufgrund allfälliger eingetretener Änderungen in der Kosten- und Erlösstruktur bei den städtischen Pflichtschulen zu hinterfragen. Gegebenenfalls wären die
Betriebsbeiträge – bei Anwendung eines allfälligen schriftlichen Vertrages – unter
Berücksichtigung aktueller Berechnungen neu festzusetzen bzw. mit den betroffenen Gemeinden neu zu verhandeln.
Im Anhörungsverfahren kündigte das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft an,
der Empfehlung der Kontrollabteilung zu folgen. Die Betriebsbeiträge würden auf
Basis aktueller Daten neu berechnet und vorgeschrieben werden.
Zur Follow up – Einschau 2015 teilte die betroffene Dienststelle mit, dass eine
grundsätzliche Neuberechnung und allfällige Neuverhandlung mit anderen Gemeinden der Unterstützung weiterer städtischer Dienststellen bedürfe.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

117

Bei der Durchsicht der an die Stadtgemeinde Innsbruck für das Schuljahr
2013/2014 gerichteten Beitragsvorschreibungen wurde auffällig, dass von
der Marktgemeinde Rum exakt dieselben Betriebsbeitragssätze (VS: € 717,00;
HS bzw. NMS: € 992,00) zur Verrechnung gelangten, welche die Stadt Innsbruck
im Rahmen ihrer Vorschreibungen an andere Tiroler Gemeinden zur Anwendung
brachte.
In dem der Vorschreibung zugrunde liegenden Begleitschreiben der Marktgemeinde Rum wurde auf eine zwischen den Gemeinden des Berechtigungssprengels
und der Stadtgemeinde Innsbruck auf unbestimmte Zeit abgeschlossene privat-

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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