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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.101

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Die der Stadt Innsbruck vom Land Tirol in Rechnung gestellten Personalkosten
(für Tätigkeiten von Lehrern im Freizeitbereich des Betreuungsteiles) beliefen sich
im Schuljahr 2013/2014 auf eine Summe von € 1.233.953,75. Die der Stadt Innsbruck von der ISD für dort angestellte „Freizeitpädagogen“ verrechneten Personalkosten beliefen sich auf eine Summe von € 208.337,31. Als Differenz zwischen
den gesamten Personalkosten in Höhe von € 1.442.291,06 verblieb bei Abzug der
eingehobenen Elternbeiträge in Höhe von € 390.958,34 und der Personalkostenförderung des Bundes im Betrag von € 627.522,13 ein Abgang im Ausmaß von
€ 423.810,59. Dieser Abgang wurde vom Land Tirol im Rahmen der Abgangsdeckungsförderung nach der zum Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung gültigen Abgangsdeckungsrichtlinie im Ausmaß von 50 % – somit im Betrag von
€ 211.905,30 – gefördert.
Bei der Verifizierung der Abrechnung für das Schuljahr 2013/2014 war für die Kontrollabteilung auffallend, dass die von der Stadt Innsbruck in Ansatz gebrachten
Personalkosten jene Kosten beinhalteten, welche die ISD der Stadt Innsbruck für
die bei ihr angestellten „Freizeitpädagogen“ für das Schuljahr 2013/2014 in Rechnung gestellt hat. Die Personalkosten eines bei der Stadt Innsbruck als „pädagogische Hilfskraft“ in der schulischen Nachmittagsbetreuung der Volksschule Vill-Igls
beschäftigten Bediensteten wurden in dieser Summe nicht berücksichtigt. Somit
wurde für diesen Mitarbeiter auch keine Förderung des Landes im Rahmen der
Abgangsdeckungsrichtlinie lukriert.
Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, bei den künftigen Abrechnungen der
Personalkosten für den Freizeitbereich des Betreuungsteiles die Personalkosten
des betroffenen Bediensteten zu berücksichtigen. So könnte – unter der Voraussetzung, dass das Land Tirol diese weiteren städtischen Personalkosten akzeptiert – eine zusätzliche Förderung des Landes im Rahmen der Abgangsdeckungsrichtlinie lukriert werden.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren teilte die geprüfte Dienststelle mit, dass die
Personalkosten des genannten Mitarbeiters für das Schuljahr 2014/2015 bereits
an das Land Tirol zur teilweisen Refundierung im Rahmen der Abgangsdeckungsförderung übermittelt worden wären.
Zur Follow up – Prüfung 2015 übermittelte das Amt für Schule und Bildung der
Kontrollabteilung den Nachweis, dass die Personalkosten des Bediensteten vom
Land Tirol akzeptiert und mit einem Anteil von 50 % (ca. € 8,1 Tsd.) gefördert worden sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zur Finanzierung der Schulhelfer für die Betreuung von Kindern mit Behinderung,
gewährt das Land Tirol Zuschüsse nach den Bestimmungen der SchulassistentInnen-Richtlinie der zuvor genannten Gebietskörperschaft. Der darin festgelegte
Stundensatz dient zur Abdeckung des sich aus der Betreuung von behinderten
Kindern ergebenden Personalaufwandes des Schulerhalters.
Mit Inkrafttreten der SchulassistentInnen-Richtlinie zum 01.09.2010 hat sich der
diesbezügliche Zuschuss des Landes Tirol auf netto € 15,77 (vorher € 13,70) pro
Kind und Stunde erhöht. Zudem hat auch das maximale Stundenausmaß für die
Betreuung behinderter Kinder eine Steigerung von 13,33 Stunden auf 23 Stunden

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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