Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.116

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2012/2013 bestandene Sponsorvolumen wurde somit aus finanzieller Sicht deutlich ausgeweitet.
Diese (Sponsor-)Vereinbarungen wurden vom Geschäftsführer in seiner Kompetenz unterschrieben. Separate Gremialbeschlüsse waren nach Einschätzung der
Kontrollabteilung nicht erforderlich.
Die Kontrollabteilung vertrat die Meinung, dass es nicht Aufgabe der OSVI sein
sollte, Vereine bzw. Geschäftspartner zu sponsern bzw. zu subventionieren. Falls
von der OSVI dennoch punktuell Sponsoring- oder Subventionsbeiträge gewährt
werden (müssen), empfahl die Kontrollabteilung dem Geschäftsführer, den Aufsichtsrat und/oder die Generalversammlung darüber zumindest ausdrücklich zu informieren. Nach Einschätzung der Kontrollabteilung war es durchaus überlegenswert, die Genehmigungskompetenz für Sponsor- bzw. Subventionsbeiträge der
OSVI dem Aufsichtsrat oder der Generalversammlung zuzuschreiben. Dafür wären
entsprechende Änderungen der (gesellschafts-)vertraglichen Grundlagen erforderlich gewesen.
Im Anhörungsverfahren argumentierte der Geschäftsführer der OSVI den wirtschaftlichen Hintergrund der mit dem HCI abgeschlossenen Sponsorvereinbarungen. Weiters wurde von ihm zugesagt, der Empfehlung der Kontrollabteilung zur
Vorlage an den Aufsichtsrat zu folgen.
Zur Follow up – Einschau 2015 informierte der Geschäftsführer der OSVI darüber,
dass die Sponsoringvereinbarungen der OSVI (mit dem FC Wacker Innsbruck und
dem HCI) in den Sitzungen des Aufsichtsrates und der Generalversammlung des
Jahres 2015 behandelt und durch entsprechende Beschlüsse der Generalversammlung freigegeben worden wären. Als Nachweis wurden Auszüge aus den jeweiligen Sitzungsprotokollen beigebracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die Prüfung der Kontrollabteilung ergab, dass der von der OSVI für die Spielsaisonen 2011/2012 und 2012/2013 zu leistende Sponsorbetrag in Höhe von
€ 20.000,00 nicht tatsächlich ausbezahlt, sondern Anfang des Jahres 2012 mit offenen Forderungen der OSVI gegenüber dem HCI gegenverrechnet worden ist.
Verwundert zeigte sich die Kontrollabteilung zunächst allerdings darüber, dass im
Hinblick auf den zum damaligen Prüfungszeitpunkt aktuellen Sponsorvertrag für
die Kontrollabteilung keine Zahlungsflüsse bzw. Gegenverrechnungen der OSVI
feststellbar waren. Dies vor allem auch deshalb, da die Vereinbarung in Punkt IV.
(Leistungen an den HCI) zu den Zahlungsmodalitäten vorsah, dass ein Gesamtbetrag von jeweils € 20.000,00 bis spätestens 31.12.2013 und 31.12.2014 zur Zahlung fällig war.
Auffallend in der Beurteilung der Geschäftsbeziehung zwischen OSVI und dem
HCI war für die Kontrollabteilung aus wirtschaftlicher Sicht die Entwicklung des für
den Spiel- und Trainingsbetrieb des HCI geführten Kostenträgers. Insgesamt belief
sich der erzielte Deckungsbeitrag im Jahr 2013 auf einen Betrag von € 72.150,47
bzw. im Vorjahr 2012 auf einen Betrag von € 116.999,20. Das entsprach einer Reduzierung um € 44.848,73 bzw. 38,33 %. Diese Entwicklung war vordergründig auf

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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