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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.117

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Steigerungen in den Bereichen „Materialaufwand und bezogene Leistungen“ sowie
„sonstige betriebliche Aufwendungen“ zurückzuführen.
Die weiteren Recherchen der Kontrollabteilung ergaben, dass sich die größten
Kostensteigerungen auf den Konten 5001 – Veranstaltungsaufwand, 7300 –
Transporte durch Dritte und 7500 – Kosten für beigestelltes Personal errechneten.
Die von der Kontrollabteilung vorgenommene vertiefte Einsichtnahme in die maßgeblichen Belege brachte das Ergebnis, dass im Bereich des Veranstaltungsaufwandes von der OSVI Rechnungen eines Cateringunternehmens für die gastronomische Versorgung des VIP-Bereiches in der kleinen Eishalle anlässlich von
Spielen des HCI bezahlt worden sind. Auf das Konto 7300 – Transporte durch Dritte wurden Rechnungen eines Busunternehmens für Auswärtsfahrten des HCI (sowohl für die Kampfmannschaft als auch für Nachwuchsmannschaften) eingewiesen. Die Kosten für Security-Personal wurden von der OSVI ab September des
Jahres 2013 über das Konto 7500 – Kosten für beigestelltes Personal überwiesen.
Weitere Nachforschungen der Kontrollabteilung zu diesen von der OSVI bezahlten
Rechnungen für VIP-Catering und Busfahrten zu Auswärtsspielen ergaben, dass
auch in den Jahren 2012 und 2014 in diesem Zusammenhang stehende Fakturen
von der OSVI beglichen worden sind. Die Bezahlung von Rechnungen für VIPCatering durch die OSVI erfolgte den Aufzeichnungen der Kostenträgerrechnung
zufolge erstmals im Dezember 2012 und letztmalig im März 2014. In diesem Zeitraum wurde ein Gesamtbetrag in Höhe von netto € 44.909,12 von der OSVI bezahlt. Die Überweisung von Aufwendungen für Buskosten anlässlich von Auswärtsfahrten des HCI durch die OSVI begann im November des Jahres 2012 und
endete ebenfalls im März 2014. Insgesamt wurde von der OSVI ein dahingehender
Gesamtbetrag in Höhe von netto € 74.793,55 an das Busunternehmen überwiesen.
Wie bereits erwähnt, war hinsichtlich des für das Jahr 2013 vereinbarten Sponsoringbeitrages der OSVI in Höhe von € 20.000,00 für die Kontrollabteilung zum Prüfungszeitpunkt Mitte November 2014 kein Zahlungsfluss feststellbar. Offenbar war
die von der OSVI erfolgte Begleichung der Rechnungen für VIP-Catering und Buskosten die Ursache, weshalb der in der geltenden Sponsorvereinbarung festgeschriebene Beitrag der OSVI vom Verein bisher nicht separat eingefordert worden
sind.
Die Kontrollabteilung hielt deutlich fest, dass es durch diese Vorgangsweise in
Zusammenschau mit dem vertraglich vereinbarten Sponsorbeitrag der OSVI zu einer maßgeblichen Überzahlung der OSVI gekommen ist. Nach Einschätzung der
Kontrollabteilung ergab sich als Differenz zwischen den von der OSVI beglichenen
Aufwendungen für VIP-Catering sowie Buskosten und den von der OSVI vertraglich zugesagten Sponsoringbeiträgen in Höhe von insgesamt € 40.000,00 eine
Überzahlung der OSVI im betraglichen Ausmaß von € 79.702,67. Für die Kontrollabteilung widersprach eine derartige Vorgehensweise dem Kriterium einer
transparenten Abwicklung von Sponsorbeiträgen. Die Kontrollabteilung empfahl,
ein derartiges Verrechnungsprocedere künftig zu unterlassen.
In seiner damals dazu abgegebenen Stellungnahme wurde vom Geschäftsführer
der OSVI darauf verwiesen, dass die Problematik der Kostenübername bei einer
internen Kontrolle im März 2014 erkannt und unverzüglich abgeändert worden wäre. Die Empfehlung der Kontrollabteilung werde daher seit diesem Zeitpunkt eingehalten.

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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