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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.119

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möglichen würden. Durch diese organisatorischen Änderungen sowie durch den
parallel zu den Hockeyspielen stattfindenden Publikumseinlauf (inkl. Schlittschuhverleih) wären zusätzliche Sicherheitspositionen notwendig. Aus diesen Gründen
sei mit dem Verein letztlich die Übernahme von Sicherheitskosten vertraglich vereinbart worden.
Aus vertraglicher Sicht wurde von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass
die Regelung über den Sicherheitsdienst in den Vereinbarungen mit dem HCI seit
der Saison 2011/2012 (also seit vertraglicher Umstellung dieser Thematik) ihrer
Meinung nach missverständlich formuliert war. Einerseits wurde in den Vertragsregelungen für den vom HCI zu bezahlenden Hallenmietzins festgehalten, dass
dieser „alle Betriebskosten sowie die Sicherheitskosten“ beinhaltete. Andererseits
war in derselben Vereinbarung im Rahmen des Vertragspunktes „Behördenmeldung“ fixiert, dass der Veranstalter (also der HCI) auch dafür zu sorgen hat, dass
ausreichend Sicherheitskräfte für die Veranstaltung zur Verfügung standen. Die
Kontrollabteilung empfahl, die Zuständigkeit (und somit auch die Zahlungsverpflichtung) für den Sicherheitsdienst im Mietvertrag mit dem HCI klarer zu regeln.
Die OSVI sagte im seinerzeitigen Anhörungsverfahren zu, der Anregung zur vertraglichen Präzisierung zu entsprechen.
Aktuell bestätigte die OSVI, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung im Mietvertrag für die Saison 2015/2016 vollinhaltlich berücksichtigt worden wäre. Als Nachweis wurde der beiderseits unterfertigte Mietvertrag vom 01.08.2015 vorgelegt,
aus welchem die durchgeführten vertraglichen Klarstellungen hervorgingen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Die in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten per 31.12.2013 ausgewiesene
(Rest-)Summe in Höhe von € 475.151,52 ging auf einen zwischen der OSVI und
dem ÖSV im Jahr 2006 abgeschlossenen Mietvertragsnachtrag über Teile des am
Areal der OSVI befindlichen ÖSV-Gebäudes zurück.
So wie es für die Kontrollabteilung aus den zur Verfügung gestellten Aktenstücken
ersichtlich war, wurde das ÖSV-(Büro-)Gebäude größtenteils vom ÖSV selbst errichtet. Die vom ÖSV erbauten Gebäudeteile gingen mit deren Errichtung in das
Eigentum des damaligen Vermieters (Republik Österreich) über. Hinsichtlich dieser Gebäudeteile besteht ein Mietvertrag (aus dem Jahr 1979) samt zwei Nachträgen (aus den Jahren 1990 und 1995), welche zwischen der Republik Österreich
als damaliger Grund- und Gebäudeeigentümerin und dem ÖSV abgeschlossen
worden sind. In diesen Mietverträgen wurde dem ÖSV das Bestandobjekt bis zum
10.10.2055 hauptmietzinsfrei zur Nutzung überlassen.
Die betroffene Liegenschaft wurde der Stadt Innsbruck vom Bund mit Schenkungsvertrag aus dem Jahr 2000 unentgeltlich übertragen. Von der Stadt als
Schenkungsnehmerin wurde unter anderem das mit dem ÖSV beschriebene Mietverhältnis übernommen.
Mit Fruchtgenussvertrag aus dem Jahr 2004 räumte die Stadt Innsbruck der OSVI
das Fruchtgenussrecht hinsichtlich der Liegenschaften (samt Gebäuden, Betriebsanlagen, Nebenanlagen etc.) betreffend die Olympiahalle, die kleine Eishalle, die

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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