Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf
- S.122
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Im Anhörungsverfahren wurde die Umsetzung der Empfehlung seitens der OSVI
zugesagt und auch in der diesjährigen Follow up – Einschau 2015 wurde diese
Absicht nochmals bestätigt und darauf hingewiesen, dass die Konkretisierung des
Mischindex in Bearbeitung sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Darüber hinaus war für die Kontrollabteilung eine jährliche Überprüfung bzw.
Nachberechnung der erwähnten Kostendeckungsgrade (30 % für den Amateursport und 50 % für den Profibereich) nicht ersichtlich. Die Kontrollabteilung empfahl, dass die Kostendeckungsgrade, die bei der Beschlussfassung für die Einführung des „Tarifmodelles neu“ als Grundlage herangezogen und von der Gesellschaft selbst vorgeschlagen wurden, jährlich überprüft und berechnet werden und
dem Aufsichtsrat – als für die Tarifgestaltung zuständigem Gremium – vorgelegt
werden. Aus Sicht der Kontrollabteilung werden somit künftig nicht nur äußere Einflussfaktoren des Mischindex bei der Tarifgestaltung berücksichtigt, sondern werden auch interne Faktoren dokumentiert, die sich auf die Kostenstellen auswirken.
In der Stellungnahme der OSVI zum seinerzeitigen Prüfbericht wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass der Empfehlung entsprochen wird.
Zum Zeitpunkt der Follow up – Einschau 2015 befand sich – laut Auskunft der Gesellschaft – diese Empfehlung noch in Bearbeitung.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Die seinerzeitige Einschau ergab des Weiteren, dass die OSVI Gästebobfahrten
unter fachkundiger Führung und Aufsicht anbietet, um die Auslastung der Bob-,
Rodel- und Skeletonbahn in Igls zu verbessern. Die Vermarktung dieser Fahrten
wird entweder durch die OSVI direkt oder durch externe Vermittler auf Provisionsbasis durchgeführt. Mit den jeweiligen Vermittlern wurden Verträge abgeschlossen, die auch Provisionsregelungen beinhalten. Bei einem dieser Unternehmen,
welches auch WOK-Abfahrten anbietet, konnte der Kontrollabteilung kein diesbezüglicher schriftlicher Vertrag, sondern nur zwei Aktennotizen aus den Jahren
2008 und 2011 vorgelegt werden. Das Schriftstück aus dem Jahr 2011 beinhaltete
auch eine Sonderreglung für die Provisionsvermittlung eines überregionalen Veranstalters für die Saison 2011/2012. Die Einschau der Kontrollabteilung zeigte,
dass nicht nur für die Saison 2011/2012, sondern auch für die weiteren Saisonen
die genannte Sonderregelung bei der Provisionsberechnung angewandt wurde.
Die Kontrollabteilung empfahl der OSVI, mit dem erwähnten Veranstalter einen
schriftlichen Vertrag abzuschließen und auch die beschriebene Provisionsregelung
hinsichtlich ihrer zeitlichen Gültigkeit zu prüfen und falls erforderlich neu festzulegen.
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Zl. KA-00089/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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