Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 05-Kurzprotokoll_21.04.2016.pdf

- S.124

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Die Gesellschaft ließ der Kontrollabteilung eine Dokumentation der zugesagten
Umsetzung während der diesjährigen Follow up – Einschau 2015 zukommen. Die
Bereinigung der zu viel bezahlten Kommunalsteuer konnte von der Kontrollabteilung somit nachvollzogen werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

148

Im Rahmen der Bemühungen, eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung zu erreichen,
hat die OSVI im Jahr 2008 für Verwaltungsangestellte die Gleitarbeitszeit eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde der Kontrollabteilung eine mit 20.12.2007
datierte, allerdings nicht unterfertigte Betriebsvereinbarung vorgelegt. In den Arbeitsverträgen selbst findet sich kein Hinweis auf die Gleitarbeitszeit. Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass gemäß § 4 b AZG in Betrieben mit Betriebsrat
die gleitende Arbeitszeit durch Betriebsvereinbarung geregelt werden muss, deren
Rechtskraft naturgemäß erst mit der Unterfertigung der Parteien eintritt.
Die Kontrollabteilung empfahl, dieses Versäumnis nachzuholen. Nachdem auch
die bestehende Betriebsvereinbarung (vom 01.12.2004) über die Festsetzung der
Arbeitszeit in weiten Teilen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht,
wurde weiters angeregt, diese inhaltlich zu überarbeiten.
In der Stellungnahme zum Prüfbericht wurde eine Umsetzung zugesichert, die mit
der Beibringung einer unterfertigten Betriebsvereinbarung im Zuge der Follow up –
Einschau 2015 bestätigt wurde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

149

Auf der Basis eines Beschlusses der Generalversammlung (vom 09.08.2002) hat
der frühere Geschäftsführer der OSVI Anspruch auf eine lebenslange Firmenpension. Diese belastete die Gesellschaft im Jahr 2013 mit € 12,3 Tsd. Die Firmenpension ist wertgesichert und orientiert sich an der Entwicklung des Gehaltes
eines Beamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2. Der gegenständliche Gehaltsansatz ist per 01.03.2014 um 1,4 % zuzüglich eines Fixbetrages in der Höhe von
€ 14,50 angehoben worden, was in Summe einer Erhöhung um 2,02 % entsprach.
Nachdem die Kontrollabteilung anlässlich einer rechnerischen Überprüfung der
Ruhegeldbemessungsgrundlage festgestellt hat, dass die in Rede stehende Pensionsleistung zum genannten Stichtag seitens der OSVI um 3,05 % valorisiert
worden ist, wurde empfohlen, eine entsprechende Korrektur vorzunehmen.
Dazu teilte die OSVI im Anhörungsverfahren mit, dass sie der Empfehlung nachkommen werde.

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Zl. KA-00089/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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