Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 05-Mai-TeilA.pdf

- S.28

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 05-Mai-TeilA.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2005
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 590 -

1. Die Stadtgemeinde Innsbruck als grundbücherliche Alleineigentümerin
der Grundstücke des Flughafens Innsbruck gemäß der dem Notariatsakt
vom 16.2.2004 vorliegenden Liste räumt dem Land Tirol an diesen
Grundstücken ein Vorkaufsrecht im Sinne der Bestimmungen der
§§ 1072 ff ABGB ein. Auf eine grundbücherliche Einverleibung dieses
Rechtes wird verzichtet. Die Einlösefrist beträgt sechzig Tage ab nachweislicher Anbietung. Anbot und Annahme haben jeweils mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
2. Nimmt das Land Tirol das Vorkaufsrecht zu den angeführten Bedingungen wahr, so räumt das Land Tirol der Stadtgemeinde Innsbruck
zukünftig ein Vorkaufsrecht zu den analogen Bestimmungen (Indexierung des Kaufpreises samt Nebenkosten plus 50 %iger Zuschlag des
Differenzbetrages zwischen externem Angebotspreis und dem Wert x)
ein.
3. Der Preis zur Ausübung des Vorkaufsrechtes wird wie folgt berechnet:
Kaufpreis zum 16.2.2004
€ 2.940.000,-+ 2 % Nebenkosten

58.800,-Gesamterwerbspreis zum 16.2.2004
€ 2.998.800,-Dieser Betrag in der Höhe von € 2.998.800,-- wird zum Monat der
möglichen Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes mit dem Verbraucherpreisindex auf Basis Februar 2004 indexiert. Dem so ermittelten Wert x
werden 50 % des Differenzbetrages zwischen externem Angebotspreis
und dem Wert x zugeschlagen. Zu diesem Wert kann das Land Tirol
sein Vorkaufsrecht wahrnehmen.
Es handelt sich um ein Vorkaufsrecht zugunsten des Landes Tirol von jenen berühmten Grundstücken, die von der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) genutzt werden und die wir von der Republik Österreich
gekauft haben. Sie alle wissen, was die Intention hinter diesem lange verhandelten und mit gutem Ergebnis getätigten Kauf war. Meine Intention
und vieler hier im Gemeinderat war diese Grundstücke im Bereich der
Stadt Innsbruck in der Verfügungsgewalt zu haben, um diese sensible Angelegenheit, Flughafen, Wirtschaftsstandort, Anrainer und alles was damit
zu tun hat, möglichst hier im Gemeinderat zu belassen, wo darüber abgestimmt wurde.
Es war damals schon bei den Verhandlungen mit dem Bund
das Land Tirol sehr behilflich und hat ein Vorkaufsrecht angemeldet. Wir
möchten es jetzt zur Abstimmung bringen, wobei es vice versa gilt. Angenommen irgendein Gemeinderat - ich werde es sicher nicht tun - würde dieGR-Sitzung 24.5.2005