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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 05-Mai-TeilA.pdf

- S.78

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durchfallen, dann wäre das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP)
sofort zu ändern.
Ich verstehe in dem Zusammenhang nicht ganz das Bestemm,
ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist oder nicht.
Wir streiten uns dann um ein paar Quadratmeter Nutzfläche auf oder ab,
die einzurechnen sind oder nicht. Ich glaube, dass Instrumente wie die
Umweltprüfung oder später relevant für Flächenwidmungsänderungen die
Strategische Umweltprüfung (SUP) einfach nicht als bürokratische Verfahren, die zur Verhinderung von etwas dienen, verstanden werden sollen ...
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das ist aber leider vielfach so.)
Wenn das so wäre, dann wäre das auch die Schuld der Behörden, die das
durchführen. Dem Ganzen liegen EU-Richtlinien zu Grunde und wenn man
dort in die Erwägungsgründe hineinblickt, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass man diese Verfahren auch anders aufziehen kann. In Österreich laufen die Verfahren immer so ab, dass für alles und jedes ein Gutachten notwendig ist, je länger desto besser. Es hat dies außerdem so auszusehen, wie der Verwaltungsgerichtshof gesagt hat, dass Gutachten aussehen müssen. Am Schluss hat man schematisch eine Matrix, Tatbestand 1, 2,
3, 4, 5, 6 und 7, das Gutachten passt und es kommt ein genehmigt heraus.
Sachverhalte unter Tatbestände subsumiert, ist nicht das, was der Gesetzgeber in der Form nicht gewollt hat. Diese Verfahren sollen unter Bürgerbeteiligung sozusagen in einem Schritt überlegen, ob der Umweltverbrauch, der mit jeder Art von Bautätigkeit einhergeht, rechtfertigbar ist,
weil er unter dem Strich einen großen sozialen Nutzen bringt, oder unter
dem Strich durch eine Reihe von Maßnahmen so aufgewogen wird, dass
das ganze Projekt als nachhaltig gelten kann.
So an ein Verfahren heranzugehen ist nichts Falsches. Ich
glaube, dass die Stadt Innsbruck gut beraten wäre, um nicht zum "Erbsenzähler" zu werden und immer genau 100 m2 ...
(Bgm. Zach: "Erbsenzähler", der Posten ist besetzt.)
... definitionsgemäß unter der Schwelle zur Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) zu sein, sondern das ein bisschen locker zu nehmen und offensiv zu
sagen, dass bei einer großen Umwidmung bzw. einem großen Bauprojekt
eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht schadet. Wir haben ein

GR-Sitzung 24.5.2005