Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 05-Mai-TeilA.pdf

- S.88

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- 650 -

von der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) weg. Es geht nicht darum,
wie GR Mag. Fritz so salopp formuliert hat, um ein paar 100 m2 Nutzfläche
mehr oder weniger, sondern es handelt sich um 25.000 m2 Nutzfläche, ungefähr wie weit wir von der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach
der Einschätzung der überwiegenden Anzahl von Juristen weg sind.
In dem Fall hat mich maßlos gestört, dass ein in das Verfahren
involvierter Beamter des Landes Tirol zu einem laufenden Verfahren medial eine Äußerung zum Verfahren tätigt. Ich habe die zuständige Landesrätin
Dr. Hosp angerufen und gesagt, dass das wirklich nicht sein kann, denn das
hat mit einem Verfahren im Rechtsstaat eigentlich nichts zu tun. Ich muss
sagen, dass das für mich nicht gerade das gelbe vom Ei gewesen ist.
Im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) ist darüber gesprochen worden, dass diese, wenn sie begründet und
sachlich fundiert ist, sozusagen Vorteile bringt, aber wir auch Nachteile aus
Sicht der Umwelt in Kauf nehmen müssen. Es gibt genauso noch einen
Punkt, der mit der Umwelt nichts zu tun hat, sondern mit der Finanzierung
und das ist die grundlegende Haltung zu dem Projekt. Wenn wir so ein tolles Projekt haben, wie es alle sagen und wie das der Gemeinderat auch beschließt, sich zumindest mit überwältigender Mehrheit zum Projekt Wohnverbauung ausspricht, dann kann man sich nicht verschließen und sagen,
dass der Teil, mit dem wir dies finanzieren, nicht benötigt wird. Das ist
nämlich auch ein Teil des Gesamtprojektes, denn dort, wo es Vorteile gibt,
gibt es insofern unter Anführungszeichen auch immer Nachteile. Das Geld
müssen wir nämlich auch auftreiben.
B:
Der Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses vom 14.4.2005 (Seite 638)
wird angenommen.

GR-Sitzung 24.5.2005