Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 05-Mai-TeilA.pdf
- S.110
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Straßenverbreiterung auf drei Spuren durchführt. Durch die Abzweigung
der Südtangente kommt es zu einem permanenten Wechsel der Fahrspuren
und das ist einer der besonders unfallträchtigen Abschnitte im Bereich der
Autobahn.
Weiters hat Hofrat Dipl.-Ing. Müller gemeint, wenn man die
Straße auf drei Fahrspuren verbreitert, dann würde er grundsätzlich eine
Chance für die Einhausung sehen. Wenn man hier zustimmt, dann nur unter
dieser Bedingung. Andererseits beides, und zwar die zwei Fahrspuren sowie die Einhausung haben zu wollen, wird seitens der Autobahnen- und
Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) nicht durchzusetzen sein. Dies schon deshalb, weil Überlegungen bestehen, in diesem
Abschnitt auf drei Fahrspuren auszubauen. Das heißt, dass sich diese beiden Punkte eigentlich widersprechen. Entweder man bleibt bei zwei Fahrspuren ohne Einhausung oder man macht drei Fahrspuren mit Einhausung.
Aufgrund der neuen Regelungen für Autobahntunnels ist es jetzt angeblich
auch technisch schwierig, das zu erreichen.
Was die Verordnung von Tempo 80 km/h anlangt, muss man
feststellen, dass es durch die in Betrieb gegangene Verkehrsbeeinflussungsanlage möglich sein wird, die Geschwindigkeit dort entsprechend dem jeweiligen Verkehr zu beeinflussen bzw. zu drosseln. Ich möchte darauf hinweisen, dass hier keine besonderen Erwartungen erfüllt werden können,
weil der Schwerlastverkehr, der natürlich in erster Linie für die Emissionen
maßgeblich ist, sowohl was die Schadstoffe als auch den Lärm anlangt, nur
ein Tempo von 80 km/h fahren darf. Wenn der PKW-Verkehr dort
100 km/h anstatt 80 km/h fährt, so macht das hinsichtlich der Lärmbelastung - das wurde auch fachlich untersucht - etwa ein Dezibel oder eineinhalb Dezibel aus, was heißt, dass es nicht wahrnehmbar ist. Die Verordnung von Tempo 80 km/h bringt also nicht sehr viel.
Ich habe das einmal sehr heftig betrieben und habe deshalb
Fachgespräche mit den Beamten geführt, die mir das so erklärt haben. Wir
haben das auch im Rahmen des Lärmkatasters prüfen lassen. Man kann
vielleicht sagen, dass die LKW"s nicht immer ein Tempo von 80 km/h einhalten und deshalb eine gewisse Kontrolle angebracht wäre. Das Tempo
GR-Sitzung 24.5.2005