Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 01-Protokoll_22.01.2015_gsw.pdf
- S.14
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gerInnen rund 80 Vollzeitäquivalente beschäftig.
Den größten Anteil bei der ISD, aber auch
bei den anderen TrägerInnen hat die Berufsgruppe der Haushaltshilfen bzw. der
Heimhilfen. Bei der ISD macht diese Gruppe 25 und bei den anderen TrägerInnen
34 Vollzeitäquivalente aus. Die zweitstärkste Berufsgruppe ist jene der Pflegehilfen.
Hier ist die Anzahl bei den anderen TrägerInnen mit 19 etwas höher als bei der ISD
mit 12 Vollzeitäquivalenten.
Das nochmals betrachtet, nun in Prozenten,
liegt das Schwergewicht des eingesetzten
Personals in Bezug auf die oben angeführten Berufskategorien im Bereich der Heimhilfe/Haushaltshilfe bei 45 %, gefolgt von
der Gruppe der Pflegehilfe mit 31 %. In Abstimmung mit der Auftraggeberin wurden
die Berufsgruppen Pflegehilfe, DiplomFachsozialbetreuerInnen und AltenhelferInnen zusammengefasst. Die diplomierten
Gesundheits- und Krankenpflegepersonen
liegen bei 24 %.
Die Charakteristik der betreuten KlientInnen
nach Pflegestufen:
Über alle TrägerInnen hinweg, sind rund
zwei Drittel aller betreuten KlientInnen in der
Stadt Innsbruck in der Pflegestufe eins oder
zwei. Das macht 63 % aus. 30 % befinden
sich in der Pflegestufe drei bis vier und nur
7 % in den hohen Stufen fünf bis sieben.
Man sieht hier auch, dass tendenziell die
anderen TrägerInnen mehr KlientInnen höherer Pflegestufen betreuen, als dies bei
der ISD der Fall ist. Das bezieht sich auf
das Jahr 2012, wo der Anteil der Pflegestufen eins bis zwei bei der ISD bei 70 % liegt.
Das heißt, 70 % der KlientInnen befinden
sich in einer niedrigen Pflegestufe. Der Anteil dieser Gruppe bei anderen TrägerInnen
beträgt nur 57 %.
fünf anderen TrägerInnen aktuell die Nachfrage nicht gedeckt sehen. Es fehlen vor allem Kapazitäten bei diplomierten und nichtdiplomierten Pflegepersonen sowie bei
Heimhilfen.
Die personellen Unterkapazitäten stehen
den Zielen der Richtlinien des Landes Tirol
zur Gewährleistung von Leistungen der mobilen Pflege und Betreuung entgegen. In
dieser Richtlinie heißt es, dass die mobile
Pflege und Betreuung sicherstellen soll,
dass ein möglichst langer Verbleib der KlientInnen in ihrer häuslichen Umgebung ermöglicht wird. Die stationäre Aufnahme in
Krankenanstalten bzw. Alten- und Pflegeheime soll vermieden oder verzögert werden.
Wenn also das Personal nicht vorhanden
ist, dann steht das dem entgegen, weil KlientInnen nicht betreut werden können.
Es können auch nicht so viele Einsätze an
mobiler Pflege und Betreuung angeboten
werden, wie nachgefragt sind. Das ist genau das, was ich vorher schon gesagt habe.
Pflegekräfte zu gewinnen, wird als eine der
größten gegenwärtigen und zukünftigen
Herausforderung von den involvierten ExpertInnen gesehen.
Ein weiterer problematischer Punkt ist jener,
dass sich die Übernahme der KlientInnen
aus dem Krankenhaus ineffizient für die Bedarfsplanung gestaltete. Der Grund liegt darin, dass eine Bestandsaufnahme im Krankenhaus aus abrechnungstechnischen
Gründen derzeit nicht möglich ist.
Nun komme ich zum Platzangebot der Alten- und Pflegeheime.
Nun ein paar Aussagen zur Weiterbildung.
Die Kapazitäten im Jahresüberblick:
Die insgesamt elf zur Verfügung stehenden
Alten- und Pflegeheime in der Stadt Innsbruck verfügten per 31.12.2012 über eine
Kapazität von insgesamt 1.249 Pflegeplätzen, darunter ganz wenige Wohnplätze (12
Wohnplätze). Rund 70 % der Pflegeplätze
werden von Heimen der ISD angeboten.
Der ISD und drei von fünf anderen TrägerInnen stehen Ressourcen zur Deckung des
Weiterbildungsbedarfs zur Verfügung. Allerdings kam von zwei TrägerInnen die Rückmeldung, dass diese Ressourcen nicht zur
Verfügung stehen.
Darüber hinaus stehen acht fixe Kurzzeitpflegeplätze (ausschließlich für Kurzzeitpflege) und 20 Plätze für Tagespflege der
Innsbrucker Bevölkerung zur Verfügung. Fixe Übergangspflege wird derzeit in der
Stadt Innsbruck nicht angeboten.
Was die Möglichkeit der Nachfragedeckung
betrifft, ist es so, dass die ISD und drei von
Variable Kurzzeitpflegeplätze nach Maßgabe freier Plätze werden in vier Heimen der
GR-Sitzung 22.01.2015