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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 01-Protokoll_22.01.2015_gsw.pdf

- S.23

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(GR Federspiel: Autos raus!)
Eins zu eins! Was heißt da Autos raus! Bei
uns in der Stadt Innsbruck ist es eins zu
eins. In anderen Gemeinden ist es eins zu
zwei oder eins zu drei vielleicht.
Das hat nichts mit Autos raus zu tun, denn
das würde bedeuten eins zu null!
Es soll jede/r selbst entscheiden, ob sie/er
einen Tiefgaragenstellplatz braucht oder
nicht. Da mische ich mich nicht ein!
Damit wir die Diskussion bei den BauträgerInnen - privat, gemeinnützig, wer auch immer - anstoßen können, bitte ich, diesem
Antrag zuzustimmen.
Wir haben schon viele gute Beispiele, auch
im gemeinnützigen Wohnbau, wo das ohne
großen Aufwand und nicht in der Tiefgarage, tadellos funktioniert hat. In der Tiefgarage wäre es teuer, das gebe ich zu!
StR Mag. Fritz: Ich bin über ganz weite
Strecken mit GRin Dr.in Pokorny-Reitter einer Meinung.
Es kommt ein ganz kleines Aber, aber es
wird kein böses sein, das kann ich versichern.
Zuerst möchte ich jedoch anmerken, dass in
den Bauvorschriften über bestimmte zum
Wohnen wichtige Nebeneinrichtungen etwas enthalten ist. Das wird ja wohl notwendig sein. Eine Stiege braucht nun einmal einen Handlauf. Da fragt man dann auch
nicht, ob das etwas kostet. Oder sollen sich
die Leute lieber verletzen?
Es ist für mich genauso selbstverständlich,
dass für ein für Mobilität nötiges Gerät bei
einem Neubau der entsprechende Platz geschaffen wird, wie das beim Handlauf einer
Stiege oder den vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen geschieht. Die sind ja
auch nicht gratis!
Die Stadt Innsbruck hat einen sehr hohen
Anteil an RadfahrerInnen, sowohl bei VerkehrserregerInnen, wie großen Kauf- oder
Bürohäusern, als auch bei neuen Wohnhäusern. Eine Verordnung abzulehnen, die
verlangt, dass der entsprechende Platz zum
Abstellen der Fahrräder geschaffen wird, ist
einfach "hinterwäldlerisch" oder aus dem
19. Jahrhundert. Es ist auf jeden Fall nicht
das, was wir in unserer Zeit brauchen.

GR-Sitzung 22.01.2015

Natürlich verursacht das zusätzliche Kosten! Natürlich sollten wir schauen, dass man
die Kosten für das Wohnen senkt. Das sagen auch alle BauträgerInnen, angefangen
bei den gemeinnützigen. Die sagen das am
lautesten.
Da wären natürlich schon einige Vorschriften zu hinterfragen. Nicht alles, was in den
Richtlinien des Österreichischen Instituts für
Bautechnik (OIB) steht, sollte in Stein gemeißelt sein. Da sind einige Dinge enthalten, die das Ergebnis von Lobby-Arbeit oder
dem Übereifer von BeamtInnen zuzuschreiben sind.
Dort sollte man auch einmal nach Einsparungspotential suchen. Das soll aber nicht
die Einsparung von notwendigem Raum für
Geräte betreffen, die man für eine vernünftige städtische Mobilität braucht.
Ich habe diesbezüglich schon eine Reihe
von Gesprächen mit privaten und gemeinnützigen BauträgerInnen geführt. Sie sagen
ebenfalls, dass 1,1 Stellplätze pro
Wohneinheit, also ein Auto pro Wohnung
plus ein Parkplatz für BesucherInnen auf
zehn Wohnungen, im städtischen Bereich
definitiv überhöht ist. Dafür gibt es genügend empirische Werte.
Wir haben 20 % bis 25 % an autofreien
Haushalten in der Stadt Innsbruck. Es verteilt sich das natürlich sehr differenziert über
das Stadtgebiet. So haben wir im Stadtzentrum größere Gebiete mit einer Autodichte
von 0,5 pro Haushalt. Das heißt, nur jeder
zweite Haushalt im Stadtzentrum hat ein
Auto.
Wir haben im städtischen Durchschnitt - das
wurde anhand der Zulassungsstatistiken erhoben - ungefähr 0,8 Autos pro Haushalt.
Ein Auto pro Haushalt oder mehr gibt es
überhaupt nur mehr in den sehr peripheren
Lagen.
Ich gebe also GRin Dr.in Pokorny-Reitter
recht. Die Stellplatzrichtlinie, die keine Verordnung, sondern nur eine interne Richtlinie
ist, ist veränderbar.
Vorgespräche und Vorerhebungen hat es
dazu schon gegeben. Einen Automatismus
in die Fahrradstellverordnung einzubauen die Quadratmeter, die wir für Fahrradstellplätze verbauen, streichen wir bei den KFZStellplätzen -, halte ich nicht für vernünftig.