Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 01-Protokoll_22.01.2015_gsw.pdf
- S.25
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ist. Es gibt in der Stadt Innsbruck neue
Wohnbauvorhaben, bei denen wir nicht nur
1,1, sondern 1,3 Stellplätze vorgeschrieben
haben! Da müssen laut Vorschreibung auch
Stellplätze für BesucherInnen untergebracht
werden. Das bedeutet eine ordentliche Verteuerung des Bauvorhabens.
Wenn die Quartalsberichte in den Sitzungen
der Aufsichtsräte der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG), aber auch der
Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT) präsentiert werden,
ist es heute so, dass in der Regel eine nicht
geringe Anzahl an Stellplätzen genannt
wird, die nicht vermietet ist. Das betrifft
Wohnanlagen, bei denen Quartiersgaragen
gebaut wurden, die nun sozusagen leer
stehen.
Es ist also nicht so, dass beim gemeinnützigen, beim sozialen Wohnbau jeder Stellplatz wie der Knochen für den Hund gebraucht wird. Im Gegenteil, es gibt viele
MieterInnen, die sich beklagen, weil sie einen Stellplatz dazu mieten müssen, obwohl
sie kein Auto haben. In der Regel kann man
das dann unter Umständen so handhaben,
dass der Stellplatz untervermietet werden
kann.
Das ist aber ein Prozedere, das auch nicht
so klug ist, denn da gibt es dann wieder
verschiedene Sicherheitsfragen: Personen,
die nicht in der Anlage wohnen, benötigen
einen Schlüssel etc. Das ist sicherlich keine
kluge Vorgangsweise. Das heißt, die Intention hinter unserem Ergänzungsantrag war
schon die, das nochmals anzustoßen und
über die Stellplatzrichtlinienverordnung
nachzudenken.
Es soll aber auch in die Richtung gehen,
dass es durch die Fahrradstellplatzverordnung nicht zu einer Verteuerung für die MieterInnen kommt. Man kann nämlich nicht
von leistbarem Wohnen sprechen, um dann
immer noch mehr zu verlangen, ohne zu
schauen, wo man etwas zurücknehmen
kann. Natürlich soll aber nur dort etwas zurückgenommen werden, wo nicht die Qualität und Sicherheit des Bauvorhabens gefährdet ist. Das war ebenfalls eine Intention
von uns, die dahinter steckt.
In der Bundeshauptstadt Wien gibt es Beispiele für Wohnbauten, bei denen das wunderbar gelöst ist. Dort haben sie einen großen Fahrradraum, der hell ist. Das fördert
GR-Sitzung 22.01.2015
natürlich auch die Fahrradmobilität, das
muss man schon sagen. Denn ob man jetzt
sein Fahrrad in irgendeinen schmutzigen
Kellerraum über fünf Stiegen hinuntertragen
muss, um es dann, unter Umständen, gar
nicht richtig unterbringen zu können, oder
ob man wirklich einen guten Platz hat, das
ist schon ein Unterschied. Das fördert natürlich die Fahrradmobilität, das ist ganz klar.
Es ist ein anderes Angebot. Es ist ein anderes Service. Es ist eine andere Sicherheit!
Zur Vorschreibung von Quadratmetern
möchte ich sagen, dass das nur eine Möglichkeit ist. Man hätte sich aber auch andere
Parameter überlegen können. Es gibt natürlich auch schon viele umbaute Fahrradräume, die einen Fahrradständer haben und
zusätzlich Halterungen zum Aufhängen der
Fahrräder. Dafür würden dann viel weniger
Quadratmeter benötigt.
Die Sportlichen hängen ihre Fahrräder auf,
damit spart man sich dann einige Quadratmeter. Dadurch wird es auch billiger. Aber
jetzt liegt die Verordnung einmal so vor.
Wenn das Ganze im Stadtsenat nochmals
beraten und umfassend überlegt wird, wie
man unter diesen beiden Blickwinkeln - es
sollte ja keine Verteuerung sein und gleichzeitig die Basis dieser Stellplatzrichtlinie neu
überdacht werden - etwas neues findet und
zu einem guten Ergebnis kommt, wäre ich
sehr froh.
GR Federspiel: Zu dieser Zwangsbeglückung: Es heißt hier, die Mindestanzahl der
Stellplätze ist in der Baubewilligung festzulegen. Bei uns in Pradl, im Gaggenau-Haus,
das mein Schwiegervater vor 30 Jahren gebaut hat, war bereits damals ein sehr schöner Fahrradkeller, in den man direkt einfahren konnte. Dieser wurde auf freiwilliger Basis gebaut. Das heißt, obwohl es in der damaligen Bauordnung nicht vorgesehen war.
Wenn ich mir aber anschaue, wie es im
Entwurf steht, dann wird man zur Schaffung
von Stellplätzen gezwungen. Da frage ich
mich, wo kommt dieser Antrag her. Kommt
er aus der Fraktion der Innsbrucker Grünen (GRÜNE), der Sozialdemokratischen
Partei Österreichs (SPÖ) oder ist es ein
gemeinsamer Antrag der Regierung?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Regierung mit Frau Bürgermeisterin an der
Spitze - ich betrachte sie doch größtenteils