Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 01-Protokoll_22.01.2015_gsw.pdf

- S.31

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5.

6.

7.

Der Kulturraum wird der Stadt Innsbruck für 120 Kalendermonate ohne
Entgelt, aber gegen Bezahlung der anteiligen Betriebskosten zur Verfügung
gestellt. Nach Ablauf von 120 Kalendermonaten hat die Stadt Innsbruck
das Recht, den Raum zu den marktüblichen Bedingungen für zumindest weitere 120 Kalendermonate samt Verlängerungsoption zu mieten.

12.

Die Stadt Innsbruck erwirbt von der
Amraser Straße 2-4 Entwicklungs- und
Beteiligungs GmbH aus Grundstück
468/10 die im vorliegenden Plan B
dunkelblau und hellblau schraffiert dargestellten Teilflächen von ca. 15 m2
und ca. 18 m2 (letztere derzeit noch in
Grundstück 468/9, KG Innsbruck). Diese Grundabtretungen erfolgen unentgeltlich.

Antrag des Stadtsenates vom 04.12.2014:

Die Stadt Innsbruck räumt für sich und
ihre RechtsnachfolgerInnen zugunsten
der/s jeweiligen Eigentümerin/s des
Grundstücks 468/10, KG Innsbruck, die
immerwährende Dienstbarkeit der
Überbauung durch Gebäudeauskragungen ab einer lichten Höhe
von 3 m, der Unterbauung und des
Gehens und Fahrens unentgeltlich ein.
Die Amraser Straße 2-4 Entwicklungsund Beteiligungs GmbH erwirbt von der
Stadt Innsbruck die im vorliegenden
Plan B rot schraffiert dargestellte Fläche von ca. 14 m2 aus Grundstück
1111/2, KG Innsbruck.

Stadt Innsbruck, Zustimmung zur
Löschung des Vorkaufsrechtes
am Baurecht und Neueinverleibung durch die nunmehrige Eigentümerin, die Holzbau Heis
GmbH, der Baurechtsliegenschaft
Gramartstraße Nr. 183
Beschluss (einstimmig):
1.

Die Stadt Innsbruck nimmt zustimmend
zur Kenntnis, dass Alois Heis, geb. am
""""""""""""""", sein nicht protokolliertes
Einzelunternehmen "Zimmermeister
Alois Heis" im Standort Innsbruck,
Gramartstraße Nr. 183, mit allen Rechten und Pflichten gemäß Artikel 111
UmgrStG in die Holzbau Heis GmbH
mit dem Sitz in Innsbruck
(FN 418462 k) eingebracht hat.

2.

Die Stadt Innsbruck nimmt zustimmend
zur Kenntnis, dass die Holzbau Heis
GmbH (FN 418462 k) nunmehr Baurechtnehmerin des Grundstücks 3198/3, Baurechteinlage
EZ 4662 KG 81111 Hötting, ist und in
den Baurechtsvertrag vom
10.01./18.01.2000, Zahl IV-3603/1999,
auf Baurechtsnehmerseite voll inhaltlich eingetreten ist.

3.

Die Stadt Innsbruck erklärt hiermit, im
Zusammenhang mit dieser Betriebseinbringung ihr verbüchertes Vorkaufsrecht am Baurecht nicht auszuüben,
und erteilt die Einwilligung zur Einverleibung der Löschung dieses Vorkaufsrechtes.

4.

Gleichzeitig räumt die Holzbau
Heis GmbH als nunmehrige Eigentümerin der Baurechtsliegenschaft in
EZ 4662 KG 81111 Hötting der Stadt
Innsbruck an dieser Baurechtsliegenschaft wieder das Vorkaufsrecht für alle
Veräußerungsarten (Singularnachfolge)
nach den Bestimmungen der
§§ 1072 ff ABGB ein. Die Stadt Innsbruck nimmt diese Rechtseinräumung
hiermit ausdrücklich an.

Der Kaufpreis beträgt € 2.191,20 pro
m2, für die Fläche von 14 m2 gesamt
sohin € 30.676,80.
8.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Bedingungen dieser
Rechtsgeschäfte vertraglich festzulegen.

GR-Sitzung 22.01.2015

I-RA 397/2014