Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 01-Protokoll_22.01.2015_gsw.pdf

- S.34

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heißt, welcher Verein voll Miete bezahlt und
welcher nur einen Teil. Es gibt noch eine
dritte Gruppe, die überhaupt nur einen sehr
kleinen Anteil bezahlt. Dieses System, was
man den Vereinen verrechnet, das wurde
geändert.
GRin Dengg: Gibt es dazu Unterlagen?
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wenn es hier
nicht dabei ist, würde ich Sie bitten, dass
Sie sich direkt an Finanzdirektor
Dr. Pühringer oder an Dr. Bielowski wenden. Wie diese Abrechnung erfolgt, ist über
ein Jahr lang entwickelt worden.
Das hat aber, wie gesagt, nichts damit zu
tun, dass man die Subvention an den Verein ausbezahlen muss. Der bezahlt dann
die Miete an die OSVI.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Ich kann aber
auch anbieten, dass man das in der nächsten Sitzung des Ausschuss für Sport und
Gesundheit behandeln, GR Grünbacher.
Man kann auch Finanzdirektor
Dr. Pühringer und Dr. Bielowski einladen,
denn es ist ein Thema, das immer wieder
interessant ist. Ich weiß nicht, wer dann von
Euch dabei ist, GRin Dengg?
GR Mag. Schwarzl: Nachdem ich mich
bei den VorrednerInnen sehr zurückgehalten habe, muss ich sagen, dass es für mich
schon auch um eine prinzipielle Frage zur
Nachfrage von GRin Dengg geht.
in

a

Nach meiner Meinung geht es nicht nur um
steuerrechtliche Fragen, sondern ich finde
es auch sinnvoll, dass von ausgegliederten
Betrieben die volle Miete vorgeschrieben
wird und wir das über den Subventionsweg
refundieren. Das schafft Kostentransparenz!
Damit sieht man, welche Sportart, welcher
Verein wieviel bekommt. Andernfalls passiert es, dass es, für uns nur schwer nachvollziehbar, über das OSVI-Defizit abgedeckt wird. Damit wäre keine Transparenz
gegeben.

GR-Sitzung 22.01.2015

Ich denke, es ist zumutbar, erst etwas zu
bezahlen. Das halten wir auch bei den Vereinshäusern so. Sie bezahlen die volle Miete an die Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) und wir refundieren das eins zu
eins über Subventionen im Kulturausschuss. Da fällt keiner/m ein Stein aus der
Krone und alle wissen, was wieviel kostet.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
07.01.2015 (Seite 29) wird angenommen.
18.

V 13453/2014
Air & Style Company Agentur für
Sport-Musik-Lifestyle GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer
Hourmont Andrew, Air & Style
Veranstaltungen (Ski- bzw. Snowboard-Contest) 2015 bis 2017 im
Bergisel-Stadion, Erlass der Eintritts-Erlösbeteiligung

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.01.2015:
Analog der Regelung für die Air & Style
Veranstaltungen 2008 bis 2014 wird im Sinne einer zusätzlichen Unterstützung einer in
ihrer Bedeutung über die Stadtgrenzen hinausgehenden Jugend- und Sportveranstaltung, der sogenannten Air & Style Veranstaltungen (Ski- bzw. Snowboard-Contest in
der Bergisel-Skisprungschanzenarena), sowohl gegenüber dem Veranstalter, als auch
gegenüber der Bergisel Betriebsgesellschaft
m.b.H. auf die 5-prozentige Erlösbeteiligung
an den erlösten Eintrittsgeldern (laut Mietvertrag zwischen der Stadt Innsbruck und
der Bergisel Betriebsgesellschaft m.b.H.
{IV-2902/2003Fr, Punkt IV. Mietzins}) für die
Veranstaltungen in den Jahren 2015 bis
2017 seitens der Stadt Innsbruck verzichtet.