Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 05-Mai.pdf
- S.19
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9.
IV 7398/2002
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf des Grundstückes 561,
vorgetragen in EZ 90060, GB Amras (Kleingartenanlage Osterfeld), mit einer Fläche von 4.990 m2 und des
Grundstückes 1659, vorgetragen in EZ 90060, GB
Amras (Sonderfläche im2 Freiland "Friedhof"), mit einer Fläche von 2.619 m von der Erbengemeinschaft
"Schloßseppl" (Ullmann Christine, Ullmann Gertraud,
Schwab Karl, Schwab Andreas, Giner Margit, Nagiller
Anton)
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach
1.
2.
3.
B: Antrag des Stadtsenates vom
30.4.2003:
Die Stadt Innsbruck nimmt das Angebot der Erbengemeinschaft
"Schloßseppl" vom 28.1.2003 an und kauft von Karl Schwab,
6143 Vomp, Gertraud Ullmann, 6020 Innsbruck, Christine Ullmann,
6020 Innsbruck, Andreas Schwab, 6020 Innsbruck, Margit Giner,
6065 Thaur und Anton Nagiller, 6020 Innsbruck, als außerbücherliche
Eigentümer der Liegenschaft EZ 90060 GB Amras,
a) das Gst 561 in EZ 90060 GB Amras2 (Kleingartenanlage "Osterfeld"), mit einer Fläche von 4.990 m , zu einem in der nicht öffentlichen Sitzung zu referierenden Quadratmeter-Preis und das
b) Gst 1659 in EZ 90060 GB Amras, mit einer Fläche von 2.619 m2,
zu einem in der nicht öffentlichen Sitzung zu referierenden Quadratmeter-Preis.
Die Hälfte des in der nicht öffentlichen Sitzung zu referierenden gesamten Kaufpreises, ist binnen 14 Tagen nach beidseitiger beglaubigter Vertragsunterfertigung zur Zahlung fällig, frühestens jedoch gegen
Vorlage eines Ranganmerkungsbeschlusses für die beabsichtigte Veräußerung sowie Vorliegen der Lastenfreiheit, insbesondere der Zustimmungserklärungen der Bestandnehmer (C-LNr. 8, 10 und 12). Die
zweite Hälfte ist binnen einer Woche nach Zustellung des Beschlusses
über die grundbücherliche Durchführung des gegenständlichen
Rechtsgeschäftes zur Zahlung fällig.
Die Kosten der Vertragserrichtung und seiner grundbücherlichen
Durchführung, einschließlich aller dabei zur Vorschreibung gelangenden öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren inklusive der Beglaubigungskosten, trägt die Stadt Innsbruck. Die Kosten einer allfälligen rechtlichen Beratung und Vertretung trägt derjenige Vertragsteil,
der diese für sich in Anspruch nimmt.
GR-Sitzung 22.5.2003