Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 05-Mai.pdf
- S.22
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zwei Tage seit dem Dienstag vertagt wurde. Mir ist aufgefallen, dass im
Beschlussantrag ein zusätzlicher Nebensatz eingefügt wurde. In der Sitzung
des Stadtsenates hat es nämlich wie folgt gelautet:
"Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt dem Vergleich des Masseverwalters
im Konkursverfahren des Fußballclubs (FC) Tirol-Innsbruck, Dr. Herbert
Matzunski, den Betrag in der Höhe von € 256.400,-- an das Massekonto
zu refundieren, unter der Voraussetzung zu, dass auf weitere Anfechtungsansprüche nach der Konkursordnung verzichtet wird. ..."
Im jetzigen Vorschlag ist ein Halbsatz angefügt:
"... verzichtet und gleichzeitig der gegenständliche Betrag als Konkursforderung anerkannt wird. …"
Es steht jetzt in diesem Antrag explizit, dass die Stadt Innsbruck sozusagen
im weiteren Konkursverfahren den gegenständlichen Betrag als weitere
Forderung laufen hat. Ich hätte dazu eine Frage, denn in der "Causa Bruckmüller/Kerscher" haften diese ja persönlich. Es würde mich sehr interessieren, ob bezüglich dieser Haftungen durch diese beiden Herren alles fristgerecht eingebracht wurde und inwieweit der Stand des Verfahrens, was diese
persönliche Haftung betrifft, derzeit gediehen ist.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski übergibt den Vorsitz an
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Dazu darf ich zwei Dinge
berichten. Erstens war diese Anmeldung der Forderung im weiteren Konkursverfahren, im Vergleichsvorschlag schon enthalten und wurde nur noch
zusätzlich in den Beschluss aufgenommen. Zweitens kann ich nach Auskunft von RA Dr. Schumacher, der uns in dieser Angelegenheit vertritt,
GR-Sitzung 22.5.2003