Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 05-Mai.pdf
- S.116
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mehr gefällt werden. Das heißt, dass der Grundeigentümer, so lange dieser
Baum existiert, über diese Fläche nicht mehr verfügen kann. Wenn der
Grundeigentümer in seinem Garten irgendeine Gestaltungsmaßnahme
durchführen möchte, wie zum Beispiel ein Blumenbeet anlegen oder ein
Gartenhäuschen aufstellen, dann darf er das nicht mehr, da er auf sehr lange Zeit - bei einer Eiche kann das über 300 Jahre dauern - über diese Fläche
nicht mehr verfügen kann.
Ich glaube, wenn ein Baumschutzgesetz kommt, dass niemand
mehr - außer Obstbäume, die von dieser Regelung ausgenommen sind Bäume in unserer Stadt pflanzen wird, bzw. wenn er Bäume pflanzt, sie
entfernen wird. Deshalb glaube ich, dass das nicht der richtige Weg ist.
Wenn ich darauf hinweisen darf, dass wir im Jahr in der Stadt Innsbruck
aus den verschiedensten Gründen 30 bzw. 40 Bäume fällen, so ist bei jedem Baum ein Antrag zu stellen, ein Behördenverfahren abzuwickeln und
ein Bescheid mit Berufungsmöglichkeiten zu erlassen. Es wird damit eine
unglaubliche Bürokratie geschaffen und die Bürger und Bürgerinnen müssen entsprechende Gebühren zahlen.
Wenn dann aus irgendwelchen Gründen der Baum wegkommt,
muss man insofern eine Strafzahlung leisten, damit irgendwo anders ein
Baum gesetzt werden kann. Ich glaube, dass das ein schwerer Eingriff in
das Eigentum ist und damit ein negativer Beitrag für eine gute Baumgesinnung geschaffen würde. Deshalb ist eine solche Regelung abzulehnen.
(Beifall von Seiten der Fraktionen "Für Innsbruck" und ÖVP)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich muss in einem Punkt
widersprechen. Wie das Ergebnis der letzten Nationalratswahl zeigt, wachsen die "Schwarzen" schneller als die "Grünen".
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich habe gesagt, es war noch nie so
grün, aber man könnte auch sagen, es war noch nie so schwarz.)
GR Mag. Fritz: Ich glaube, dass Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger gegen Windmühlen kämpft und irgendwelche Nachteile solcher Baumschutzverordnungen vor sich herträgt, um sie publikumswirksam
"abzuwatschen", ohne wirklich eine Baumschutzsatzung - wie zum Beispiel jene der Partnerstadt Freiburg - gelesen zu haben, denn sonst könnte
er solche Behauptungen über Bürokratie nicht aufstellen.
GR-Sitzung 22.5.2003