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Jahr: 2003

/ Ausgabe: 05-Mai.pdf

- S.121

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gesehen haben. Nicht sie wurden daran gehindert den Baum umzuschneiden, sondern jemand anderer hatte - weil diesen Bäumen kein Wert gegeben wurde - das Recht, auf fremdem Grund Bäume wegzuschneiden, weil
die Bestimmung der Tiroler Bauordnung (TBO) so ausgelegt wurde.
Für diese Leute war das ein Wertverlust des eigenen Grundes,
der ihnen von jemandem anderen zugefügt wurde, da dieser dadurch nur
die Kosten seiner Baugrube minimiert hat. Dieser Wertverlust des Grundes
ist in einem solchen Ausmaß unbezahlbar. Das Baumschutzgesetz ist zum
Beispiel bei jenen Maßnahmen hilfreich, wenn ein Grund von einem fremden Nachbarn, der sein Grundstück erst erworben hat, als völlig wertlos abqualifiziert wird.
Die Härten - GR Mag. Fritz hat sie schon vorgelesen - die behauptet wurden, können in der Form ohnehin gar nicht auftreten, weil sie in
der Baumschutzverordnung von vornherein ausgenommen worden sind.
Das heißt, dass es im wesentlichen um den Schutz von privatem Interesse
am eigenen "Grün" geht. Das ist ein wesentlicher Punkt und der ist zurzeit
nicht gegeben. Momentan sind die eigenen Grünflächen, selbst auf eigenem
Grund, nicht geschützt. Das ist ein Mangel, denn dort wird für die Leute,
die dieses "Grün" besitzen, definitiv ein Wert vernichtet.
In der Regel wird es so sein, dass den Leuten, die große Bäume pflanzen bzw. bereits besitzen, auch etwas an diesen Bäumen liegt.
Wenn die Bäumen überschießen, werden sie zurück geschnitten, wodurch
sich jedoch die Gesinnung dieser Leute nicht von heute auf morgen ändert.
Sie haben selber Interesse daran, das "Grün" zu erhalten. Das heißt, dass
diesen Leuten durch eine Baumschutzverordnung nichts genommen wird.
Wenn es allerdings gute Gründe gibt und man die Bäume eliminieren will,
ist dies auch in der Baumschutzverordnung honoriert. Es geht um den
Schutz des eigenen "Grün".
Ich möchte noch ein weiteres Beispiel anführen und zwar die
Durchgrünung des Stadtteiles Kranebitten. Dies wurde von allen Parteien
als ein befürwortenswertes Ziel deklariert. Wir alle möchten das, aber sagen, dass wir keine Instrumente haben, um diese Durchgrünung in Kranebitten sicherzustellen. Ein Baumschutzgesetz gäbe uns dieses Instrument in
die Hand. Ich bin mir zu 100 % sicher - egal wie eine Stadtregierung ausse-

GR-Sitzung 22.5.2003