Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 05-Mai.pdf

- S.124

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haben, mit den Bäumchen vergleicht, die jetzt gepflanzt wurden. Ein Baum
ist durchaus nicht durch einen anderen Baum ersetzbar.
GR Mag. Fritz hat einige Verordnungen aufgezählt. Was mir
spontan einfällt ist, dass es in der Stadt Lienz einen öffentlich zugänglichen
Baumkataster gibt, wo man sich informieren kann, wie es mit dem betreffenden Baum ausschaut. Ich möchte die Vorgangsweise, eine entsprechende Verordnung zu schaffen, massiv unterstützen. Ich bin nämlich der Überzeugung, dass es dann eine Objektivität gibt und man sich darauf verlassen
kann, dass nicht jeder Baum durch einen Antrag von heute auf morgen
gefällt werden kann. Es gibt dann ein unter Hinzuziehung von entsprechenden Fachleuten unbürokratisches Verfahren, welches in Zukunft die Objektivität weitaus mehr sicherstellt, als es bis jetzt der Fall war.
GR Mag. Mayr: Ich spreche mich gegen eine Baumschutzverordnung aus und muss auch GR Dr. Patek widersprechen. Es ist nicht so,
dass man am eigenen Grund mit seinen Bäumen machen kann, was man
möchte. Dies weiß ich aus eigener Erfahrung. Ich habe ein Haus in der
Stadt Innsbruck mit einem größeren Gartengrundstück betreut. Obwohl ich
ein Laie bin, hatte ich den Eindruck, dass auf den Obstbäumen kein hochqualitatives Obst mehr ist und einzelne Äste bedrohlich aussehen.
Wenn diese Bäume nicht gewesen wären, wäre das ein herrlicher Spielplatz für Kinder geworden. Die Mag.-Abt. VI, Grünanlagen, hat
das geprüft und festgestellt, dass dem nicht so ist und für jeden gefällten
Baum ist ein neuer zu pflanzen. Ich finde, dass die Mag.-Abt. VI, Grünanlagen, dort ihre Aufgabe vorbildlich erfüllt hat, wenn wir auch mit dieser
Feststellung keine Freude hatten. Um mich auch den Worten von GR Putz
anzuschließen ...
(GR Mag. Fritz: Ich frage mich, auf welcher Rechtsgrundlage das die Stadt
Innsbruck damals gemacht hat. Das war ja die pure Willkür.)
Den Eindruck habe ich nicht gehabt.
GR Linser: GR Engelbrecht hat das Beispiel von dem umgestürzten Baum in Stadtpark Rapoldi gebracht. Es ist klar, dass von der
Baumschutzverordnung natürlich kranke Bäume ausgenommen sind. In anderen Städten vermeidet man Konflikte mit der Bevölkerung dadurch,
indem dem man ihr von vornherein mitteilt, dass die Bäume da und dort

GR-Sitzung 22.5.2003