Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 01-Protokoll_22.01.2015_gsw.pdf
- S.59
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tet, auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angewiesen.
Vom Großteil jener Vergünstigungen, die
MindestpensionsbezieherInnen (Ausgleichszulage), MindestsicherungsbezieherInnen und GrundversorgungsbezieherInnen in Anspruch nehmen können, sind Erwerbstätige mit niedrigen Einkommen allerdings ausgeschlossen.
Es wäre daher angebracht, dass betroffene
Bürgerinnen bzw. Bürger nach Vorlage eines Einkommensnachweises und des Meldezettels ermäßigte Zeitkarten für die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH (IVB) beantragen können.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin möge als EigentümerInnenvertreterin an die Geschäftsführung
der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) mit dem Ersuchen herantreten, für in Erwerbsarbeit stehende BürgerInnen, die für die Zurücklegung des Weges zwischen Hauptwohnsitz
und Arbeitsplatz von öffentlichen Verkehrsmitteln abhängig sind und deren Einkommen die jeweils für den Anspruch auf Ausgleichszulage geltenden Richtsätze nicht
übersteigt, einen um 50 % ermäßigten Tarif
für nicht übertragbare Zeitkarten zu gewähren.
Gregoire, Dengg, Federspiel, Kunst und
Mag. Dr. Überbacher, alle eigenhändig
42.4
I-OEF 7/2015
Verwendung von kommunalen
Abgaben und Gebühren (GR
Mag. Dr. Überbacher)
GR Mag. Dr. Überbacher: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen
bzw. Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Wie Bernadette Bayrhammer in der "Presse" vom 31.12.2014 unter dem Titel "Wasser, Müll: Wie Gemeinden ihre Bürgerinnen
bzw. Bürger abzocken" schreibt, hat der
Rechnungshof in zahlreichen Städten Missstände hinsichtlich der Verwendung gemeindeeigener Abgaben festgestellt. So
schreibt Bayrhammer etwa:
GR-Sitzung 22.01.2015
"Müllgebühren, mit denen Löcher im regulären Gemeindebudget gestopft werden,
Wassergebühren, mit denen die städtischen
Bäder subventioniert werden, oder Gebühren für das Abwasser, die in den öffentlichen Nahverkehr gesteckt werden: In vielen
österreichischen Gemeinden ist es gängige
Praxis, über diverse Gebühren andere Bereiche (mit) zu finanzieren, wie der Rechnungshof (RH) in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht einmal mehr kritisiert.
Bei der Überprüfung von Städten und Gemeinden haben die Prüfer des Rechnungshofs mehrfach festgestellt, dass mit den
kassierten Abgaben teilweise erhebliche
Überschüsse erwirtschaftet werden - die
dann teils nicht korrekt eingesetzt werden.
(…) "Demnach sind über die einfache Kostendeckung hinausgehende Mittel ausschließlich für Aufgaben vorzusehen, die im
inneren Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung stehen", heißt es in dem aktuellen
RH-Bericht.
Die eingehobenen Überschüsse aus diversen Gebühren intern sozusagen als Anleihe
zu nutzen und für andere Zwecke zu verwenden, ist demnach zwar grundsätzlich
okay. Es müsse aber sichergestellt werden,
dass dieses Geld binnen zehn Jahren auch
wieder zurückfließt und letztlich für die eigentliche Aufgabe - oder solche, die damit
eben im inneren Zusammenhang stehen,
von Folgekosten über Ökoziele bis zu Rücklagen -, aufgewendet wird. Und: Dies gehöre auch ordentlich dokumentiert.
Passiert all das nicht, so handelt es sich bei
den kassierten Gebühren um versteckte
Steuern ohne Rechtsgrundlage, sprich: illegale Steuern. Laut Rechnungshof könnten
den Gemeinden sogar Rückzahlungen drohen."
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass generell einer leichtfertigen Erhebung von Abgaben und Gebühren, die unberechtigt in die
Taschen der Bürgerinnen bzw. Bürger greifen, ein Riegel vorzuschieben ist. Es geht
nicht an, dass die öffentliche Hand ihren
BürgerInnen mehr von deren erwirtschafteten Finanzmitteln nimmt, als zur Erfüllung
ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben unbedingt erforderlich sind.