Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 05-MaiKonstituierung.pdf

- S.5

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- 263 -

Mit 8.5.2012 überreichte der Listenführer
der Liste "Team Dr. Platzgummer-Gruber Innsbrucker Volkspartei" (ÖVP),
Dr. Christoph Platzgummer folgendes
Schreiben mit dem Betreff "Verzichtserklärung der ÖVP im Zusammenhang mit Vorzugsstimmensystem".
"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!
Angeschlossen dürfen sämtliche Verzichtserklärungen aller betroffenen Listenmitglieder der Liste "Team Dr. Platzgummer-Gruber - Innsbrucker Volkspartei"
(ÖVP) vorgelegt werden. Ergänzend darf
in Rücksprache mit MD Dr. Holas angemerkt werden, dass der in der Verzichtserklärung zum Ausdruck gebrachte Bezug
auf die einschlägige Bestimmung des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) nichts daran ändert, dass alle
Betroffenen mit Unterzeichnung dieser
Verzichtserklärung ihren unwiderruflichen
und sofortigen Verzicht auf den Anspruch
und die Ausübung des Mandates zum
Innsbrucker Gemeinderat zivilrechtlich erklärt haben und dass dies der entsprechenden innerfraktionellen Willensbildung
vollinhaltlich entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Platzgummer."
4.2

GRin Moser Elfriede, Widerruf der
zivilrechtlichen Verzichtserklärung

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Am
14.5.2012 ging folgendes Schreiben ein:
"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, liebe
Christine!
Mit Bezug auf Dein Schreiben vom
11.5.2012 darf ich Dir verbindlich mitteilen,
dass ich meine zivilrechtliche Verzichtserklärung vom 7.5.2012 betreffend die
Ausübung meines Gemeinderatsmandates
gegenüber dem Listenführer der Gemeinderatspartei "Team Dr. PlatzgummerGruber - Innsbrucker Volkspartei" (ÖVP)
bereits am 11.5.2012 mündlich sowie am
12.5.2012 auch schriftlich widerrufen habe. Diesen Widerruf bringe ich Dir offiziell
zur Kenntnis und spreche diesen nunmehr
auch Dir gegenüber hiermit aus.
Konstituierende GR-Sitzung 16.5.2012

Ich gedenke, mein Gemeinderatsmandat
in der Periode 2012 bis 2018 auszuüben,
ersuche jedoch, mich für die konstituierende Gemeinderatssitzung am 16.5.2012
auf Grund familiärer Verpflichtungen zu
entschuldigen. Abschließend darf ich Dir
ankündigen, dass ich in weiterer Folge um
längerfristige Beurlaubung (gemäß § 16
Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck {IStR}) ansuchen werde, weil
ich bei der Betreuung meiner beiden Enkelkinder (zwei und vier Jahre) meine
Schwiegertochter, die wieder einer Arbeit
nachgeht, unterstützen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Elfriede Moser."
4.3

Penz August (FPÖ), Mandatsverzicht
Mag. Abwerzger Markus (FPÖ),
Nachrückung

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Am
14.5.2012 ging mir folgendes Schreiben
des Listenführers der Liste "Freiheitliche
Partei Österreichs" (FPÖ) zu:
"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!
Hiermit gebe ich, August Penz, gemäß
§ 16a Abs. 3 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) bekannt, dass ich
auf das Mandat im Innsbrucker Gemeinderat verzichte. Mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
August Penz."
Mit 14.5.2012 erhielt ich ein Schreiben des
Zustellungsbevollmächtigten der Liste
"Freiheitliche Partei Österreichs" (FPÖ):
"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!
Hiermit gibt die "Freiheitliche Partei Österreichs" (FPÖ) gemäß § 80 Abs. 1 der
Innsbrucker Wahlordnung 2011 (IWO) bekannt, dass Mag. Markus Abwerzger in
den Innsbrucker Gemeinderat vorrückt. Mit
der Bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Dieter Schilcher
Zustellungsbevollmächtigter."