Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 01-Protokoll_22.01.2015_gsw.pdf

- S.63

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2.

Die Kosten für eine Ausnahmebewilligung nach Punkt 1, werden pro Fahrzeug und Jahr mit dem 300-fachen der
in den städtischen Kurzparkzonen zu
entrichtenden Gebühr für einen 60minütigen Zeitraum festgesetzt.

Bedeckungsvorschlag: Aus den Einnahmen
der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen.
Mag. Dr. Überbacher, Dengg, Gregoire, Federspiel und Kunst, alle eigenhändig

Bgm. in Mag." Oppitz-Plörer: Wir sind damit
am Ende der Tagesordnung. Ich schließe
die öffentliche Sitzung.

Die Schriftführerinnen:

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GR-Sitzung 22.01.2015