Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 05-MaiKonstituierung.pdf

- S.23

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11.

I-Präs. 556e/2011
Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der die
Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und
des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck erlassen
wird

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: In der Sitzung vom 9.5.2012 hat der Stadtsenat den
vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates in Überarbeitung der am 26.1.2012 vom Gemeinderat beschlossenen Fassung beraten. Zu
dieser Sitzung waren die im Stadtsenat
nicht vertretenen Gemeinderatsparteien
eingeladen. Der überarbeitete Entwurf
wurde vom Stadtsenat einstimmig beschlossen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Gibt es dazu Wortmeldungen? Das ist
nicht der Fall.

12.1

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Welche
Ausschüsse sollen neben den gesetzlich
zwingend vorgesehenen Ausschüssen
eingerichtet werden?
Es ist vorgesehen, dass sich in ihrer Gesamtheit (inklusive Kontroll- und Finanzausschuss) die gemeinderätlichen Ausschüsse wie folgt darstellen:
-

Ausschuss für Rechtsangelegenheiten

-

Ausschuss für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen

-

Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und
Tourismus

-

Kontrollausschuss

-

Personalausschuss

-

Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte

-

Ausschuss für Soziales und Wohnungsvergabe

-

Ausschuss für Bildung und Gesellschaft

-

Kulturausschuss

-

Ausschuss für Sport und Gesundheit

-

Ausschuss für Umwelt, Energie und
Mobilität

-

Ausschuss für BürgerInnenbeteiligung
und Petitionen

Beschluss (einstimmig):
Vorliegender Entwurf der Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck, Stand 2.5.2012,
wird angenommen.
12.

Ausschüsse des Gemeinderates:
Bestellung, Bestimmung der
Größe, Entscheidung, ob Ersatzmitglieder bestellt werden,
sowie Wahl der Mitglieder gegebenenfalls Wahl der Ersatzmitglieder
in

a

Bgm. Mag. Oppitz-Plörer: Gemäß
§ 30 Abs. 1 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) hat der
Gemeinderat einen Kontrollausschuss und
einen Ausschuss für Finanzen und Subventionen einzurichten. Darüber hinaus
kann der Gemeinderat weitere Ausschüsse bestellen.

Konstituierende GR-Sitzung 16.5.2012

Einrichtung der Ausschüsse des
Gemeinderates

Beschluss (einstimmig):
Vorstehend angeführte Ausschüsse werden eingerichtet.
GR Kritzinger: Ich stelle fest, dass mir bei
der Liste der Ausschüsse der SeniorInnenausschuss fehlt, wo seit vielen Jahren
ältere Menschen über sechzig Jahren vertreten werden.
Er wäre, mit entsprechenden Kompetenzen, eine dringend notwendige Einrichtung. Vielleicht ist das ein Zeichen, dass
die Pensionistin bzw. der Pensionist nicht
die gebührende Wertschätzung erfährt
und in manchen Augen nicht das richtige
Maß, bei der Handhabung eines solchen