Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 05-Protokoll_21.05.2015_gsw.pdf
- S.22
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len Kinderbetreuungsangebotes für
Kinderkrippen und Kindergärten
(€ 350.000,--), welche seitens der Caritas der Diözese Innsbruck bereits beantragt wurde, eine Regelung zur Gutschrift an die Stadt Innsbruck oder zur
Anrechnung auf den Investitionskostenzuschuss gegenüber der NHT zu
treffen.
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Die Mag.-Abt. V, Kinder- und Jugendbetreuung, wird gemeinsam mit der
Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten,
beauftragt, einerseits den notwendigen
Mietvertrag (zu Betriebskosten und
Baurechtszins) zwischen der NHT und
der Stadt Innsbruck und andererseits
die Betriebsführungsvereinbarung zum
Kindergarten und zur Kinderkrippe zwischen der Caritas der Diözese Innsbruck und der Stadt Innsbruck auszuarbeiten. Soweit sich dabei von den
Kosten keine erheblichen Änderungen
(+/- 5 %) ergeben, wird Frau Bürgermeisterin gleichzeitig ermächtigt, die
betreffenden Vereinbarungen stadtrechtsgemäß abzuschließen.
Die Mag.-Abt. V, Kinder- und Jugendbetreuung, erhält weiters den Auftrag,
die zukünftige Vorgangsweise hinsichtlich des Jugendzentrums gemeinsam
mit dem derzeitigen Verein "Kinderund Jugendzentrum St. Paulus" abzuklären (z. B. Subventionierung) und allenfalls eine vertragliche Vereinbarung
auszuarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das ist ein
Akt, der schon lange auch auf meinem
Tisch liegt, weil ich gehofft hatte, vielleicht
eine noch bessere Lösung vorlegen zu können.
Wir haben ja in einem Grundsatzbeschluss
im Jahr 2012 entschieden, uns gemeinsam
mit der Diözese, der Caritas und einer/m
BauträgerIn an der Errichtung des sozialpastoralen Zentrums am Areal der Kirche
St. Paulus zu beteiligen. Dies geschieht im
Rahmen der Neuerrichtung von Wohnungen, die dazu dienen, dass die Kirche
St. Paulus aus den laufenden Einnahmen aus dem Baurechtszins - Erlöse hat, die
wieder dem Erhalt des Pfarr- und Gemeindelebens zufließen.
GR-Sitzung 21.05.2015
Der Betrieb des Kindergartens durch die
Caritas war auch ein wesentlicher Inhalt
dieses Gesamtkonzeptes. Es ist dann zu
einem Wettbewerb gekommen und einem
sehr schönen und gelungenen Projekt. Es
wird jetzt stufenweise realisiert.
Damals, im Jahr 2012, hatten wir noch gehofft, dass wir eine Regelung finden können, um die Vorsteuer zu umgehen bzw. wir
eine Umsetzungsmöglichkeit haben, damit
die Vorsteuer in Höhe von ca. € 450.000,-nicht schlagend wird. Das wäre möglicherweise gelungen, wenn wir mit der Caritas
einen bereits finanzierten Kindergarten getauscht hätten. Die Stadt Innsbruck hätte
selbst vorerst diesen Kindergarten betreiben
müssen.
Das hängt aber auch eng mit den Kindern
zusammen, die bereits dort eingeschrieben
sind, dort den Kindergarten besuchen. Da
hat es den Wunsch der Eltern gegeben,
dass die Caritas diesen Kindergarten auch
weiterhin betreibt. Ich habe mich nun dazu
durchgerungen, dass wir das so akzeptieren.
Wie gesagt, die steuerliche Seite tut mir
schon ein bisschen weh, weil es immer
noch das Thema ist, dass wirklich Steuermittel aus der Stadt Innsbruck an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) fließen.
Das ist in diesem Fall, für eine Einrichtung,
die ein Grundbedürfnis abdeckt, wirklich
nicht nachvollziehbar.
Letztlich ist es aber eine gute Partnerschaft
mit der Caritas, die den Kindergarten betreiben wird. Im Beschluss heute geht es
darum, dass wir die Finanzierungsmodalitäten so festlegen, dass wir einen Eimalzuschuss zahlen und uns dadurch auf die
Baurechtsdauer den Kindergarten sichern.
Der Baurechtszins ist jährlich zu bezahlen.
Die Betriebskosten werden von der BetreiberIn, vorerst der Caritas, übernommen.
Ich glaube, 15 Jahre sind in diesem Betriebsvertrag vereinbart. Ob das dann länger
geht oder nicht, wird sich zeigen. Wir haben
auf jeden Fall die Räumlichkeiten für die
Stadt Innsbruck gesichert.
Das Projekt umfasst 70 weitere Wohnungen. Es ist also eine gute Aufteilung und eine gute Nutzung. Deshalb kann ich diesen
Antrag letztlich guten Gewissens so vorlegen.