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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 05-Protokoll_21.05.2015_gsw.pdf

- S.26

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- 323 -

22.

Maglbk/1547/SP-BB-SA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SA - B10, Saggen, Bereich
Sennstraße 3 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 78/x), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI,
6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.05.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. SA - B10, Saggen, Bereich
Sennstraße 3 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78/x), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Die Verordnung Örtlicher Bauvorschriften
gemäß § 20 TBO 2011, Höttinger Au, im
Bereich zwischen Fischerhäuslweg, Ursulinenweg, Amberggasse, Kolbgasse und
Daneygasse ist zu beschließen.
Die vom Gemeinderat am 21.02.2013 für
den Bereich zwischen Fischerhäuslweg, Ursulinenweg, Amberggasse, Kolbgasse und
Daneygasse beschlossene Verordnung
gemäß § 20 TBO 2011 (Örtliche Bauvorschriften) ist ersatzlos aufzuheben.
GR Appler: Ich möchte auf Grund der
Thematik und für das Protokoll Folgendes
festhalten: Wir haben uns das letzte Mal bei
der Beschlussfassung im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
und im Gemeinderat bei diesem Punkt enthalten. Wir verstehen es und tragen den
Sinn der Verordnung mit. Allerdings ist der
Eingriff in das Eigentumsrecht für uns zu
massiv. Das bestätigt jetzt auch das Land
Tirol. Dieser neue Entwurf ist etwas freier,
deshalb werden wir dem auch zustimmen.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.05.2015 (Seite 323) wird angenommen.

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht um
16:40 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 17:00 Uhr fort.

23.

24.

Maglbk/2409/SP-VO-ÖBV/1
Verordnung Örtlicher Bauvorschriften gemäß § 20 TBO 2011,
Höttinger Au, im Bereich zwischen Fischerhäuslweg, Ursulinenweg, Amberggasse, Kolbgasse und Daneygasse

GR Mag. Krackl: Auf Grund der Einwände
des Amtes der Tiroler Landesregierung im
Zuge der Verordnungsprüfung muss die
Verordnung der Örtlichen Bauvorschriften
neu erlassen und gleichzeitig der Beschluss
für die bestehende Verordnung aufgehoben
werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat daher einstimmig:

GR-Sitzung 21.05.2015

Mag.a Schindl-Helldrich Ulrike
("Die Innsbrucker Grünen"), Angelobung

Die Anwesenden erheben sich von ihren
Sitzen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel nach
§ 12 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) leistet das Ersatzmitglied des Gemeinderates, Mag.a Ulrike
Schindl-Helldrich ("Die Innsbrucker Grünen"), mit den Worten "Ich gelobe" das Gelöbnis in die Hand der Frau Bürgermeisterin.