Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 05-Protokoll_21.05.2015_gsw.pdf

- S.32

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 05-Protokoll_21.05.2015_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2015
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 329 -

Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ, 6 Stimmen):
Der von GR Mag. Dr. Überbacher und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 23.04.2015 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
27.5

I-OEF 31/2015
Stadt Innsbruck, Schaffung von
eigenen Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren zur Abdeckung des Kinderbetreuungsbedarfs
(GRin DIin Sprenger)

StR Gruber: Ich ersuche,
den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
in

in

Der von GR DI Sprenger und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 23.04.2015 eingebrachte Antrag
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
27.6

I-OEF 32/2015
Private Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren, Freigabe der betreffenden
Mittel zur Finanzierung und Erweiterung des Angebotes
(GRin DIin Sprenger)

StR Gruber: Ich ersuche,
den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin DIin Sprenger und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 23.04.2015 eingebrachte Antrag
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.

27.7

I-OEF 33/2015
Kinderbetreuungseinrichtungen,
Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen, Erhebung (GRin DIin Sprenger)

StR Gruber: Ich ersuche,
den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GRin Mag.a Schwarzl: Von unserer Seite
wird diesem Antrag weder für eine Zuweisung an den Stadtsenat noch inhaltlich zugestimmt, da eine Bedarfserhebung in der
Zuständigkeit des Landes Tirol liegt und
nicht in jener der Kommunen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte
zum Inhalt dieses Antrags etwas sagen. Er
umfasst eine Formulierung, der ich in keiner
Weise zustimmen kann: Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ist umfassend zu erheben, um entsprechende Planungsgrundlagen zu erhalten.
Wie GRin Mag.a Schwarzl bereits ausgeführt
hat, ist das nicht in unserer Zuständigkeit.
Weiter heißt es, dass jede Mutter nach der
Geburt ihres Kindes befragt werden soll, wie
ihre Kinderbetreuungsplanung aussieht. Ich
würde mich als Mutter dagegen wehren,
wenn ich bei einer öffentlichen Einrichtung
nach der Geburt festlegen soll, wie meine
Kinderbetreuungsplanung aussieht.
Das kann man dann noch in jegliche Richtung weiter fortspinnen. Es kann für eine betroffene Frau positiv sein - wenn sie z. B.
sagt, sie möchte sich längere Zeit dem Kind
widmen. Es kann aber auch von Nachteil
sein. Es könnte allenfalls bedeuten, dass
quasi dann auch ein Arbeitsplatz leichter
vergeben würde - man weiß ja, wie das mit
dem Datenschutz ist.
Auf einer solchen Erhebung kann man auch
keine Planung aufbauen, denn jedem Elternpaar, jedem Vater, jeder Mutter steht es
frei, vielleicht nach einem halben Jahr andere Entscheidungen zu treffen, weil sich
manches vielleicht anders als geplant entwickelt. Man widmet sich vielleicht kürzere
oder längere Zeit der Kinderbetreuung.
Aus diesem Grund stimmen wir, "Für Innsbruck" (FI), diesem Antrag nicht zu.
GRin Dengg: Ich finde es schade, dass
GRin DIin Sprenger heute nicht da ist, denn
ich hätte sie gerne einiges gefragt.

GR-Sitzung 21.05.2015