Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 05-Protokoll_21.05.2015_gsw.pdf

- S.44

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- 341 -

29.4

I-OEF 46/2015
Wohnbauförderungsrichtlinie,
Sonderregelung bei Wohnungstausch (GRin Dr.in Pokorny-Reitter)

GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die aktuelle Wohnbauförderungsrichtlinie
des Landes Tirol enthält in Punkt 2.2.3, letzter Unterpunkt, eine Sonderregelung zu den
Einkommensgrenzen, die wie folgt lautet:
"Bei Personen, die nachweislich ihre bisher
benutzte kostengünstige, geförderte Mietwohnung zu Gunsten anderer förderungswürdiger Personen aufgeben, kann bei Zuteilung einer neuen geförderten Wohnung
von der Einhaltung der Einkommensobergrenze abgesehen werden."
1.

2.

Die zuständigen Ämter werden angewiesen, die Sonderregelung Einkommensgrenzen Punkt 2.2.3, letzter Unterpunkt, so handzuhaben,
-

dass von der Einkommensgrenze
jedenfalls abzusehen ist

-

und die Aufgabe zu Gunsten einer
anderen förderungswürdigen Person nicht als Voraussetzung definiert wird, da die Vergabe durch die
Stadt Innsbruck ohnehin nur an förderungswürdige Personen erfolgt.

Unabhängig davon möge von den zuständigen Ämtern mit den Gemeinnützigen Wohnbauträgern, die der Stadt
Innsbruck das Einweisungsrecht über
ihre Wohnungen gewähren oder vertraglich vereinbart haben, und der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) ein Mietzinsmodell entwickelt
werden, bei dem im Tauschfall die reine gesamte Mietbelastung ohne Betriebskosten für die kleinere Wohnung
nicht höher ist als für die größere Wohnung.

GR-Sitzung 21.05.2015

3.

Weiters möge für diese Tauschfälle mit
den Gemeinnützigen Wohnbauträgern,
der IIG und der Innsbrucker Soziale
Dienste GmbH (ISD) ein Modell Übersiedlungshilfe besonders für ältere und
einkommensschwächere Personen
entwickelt werden.

Dr.in Pokorny-Reitter, Eberl, Reisecker,
Buchacher, Grünbacher und Pechlaner, alle
eigenhändig
Besonders ältere Paare und auch Alleinstehende, deren Kinder schon erwachsen und
aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen
sind, haben Interesse, ihre große Familienwohnung gegen eine kleinere Wohnung zu
tauschen.
Allerdings war dies bisher wegen der Einkommensregelung nur erschwert möglich.
Auch der Umstand, dass die Miete der neuen kleineren Wohnung häufig höher ist als
die der alten größeren Wohnung, hat den
Tauschwillen stark negativ beeinflusst.
Es ist im Interesse der Stadt Innsbruck und
der Innsbrucker Familien, dass mehr große
Wohnungen zurückgegeben werden, da die
Wartezeit für Familien sicher verringert wird.
Die aktuelle Wohnbauförderungsrichtlinie
des Landes Tirol enthält die Möglichkeit des
Tausches auch bei Einkommen, die über
der Einkommensgrenze liegen.
Die Stadt Innsbruck soll von dieser Möglichkeit vermehrt Gebrauch machen, um den
Bedürfnissen der Tauschwohnungssuchenden mit höheren Einkommen und der Familien verbessert nachkommen zu können.