Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 05-Protokoll_Sonder_03.05.2017.pdf

- S.4

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Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dass
GR Federspiel es mit dem Beamtentum
nicht so hat, ist ein eigenes Kapitel. Das ist
seine Beurteilung. Ich kann als Dienstgeberin des Stadtmagistrates Innsbruck sagen,
dass ich mit meiner Beamtenschaft sehr zufrieden bin.
Es ist nichts mehr zu verlesen. Dann darf
ich Bgm.-Stellv. Kaufmann bitten, den Vorsitz zu übernehmen. Danach werde ich
mich zu Wort melden und durch den Ablauf
führen, weil wir mehrere Präsentationen und
Erläuterungen haben.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es gibt mehrere Bereiche, die wir in diesem Sondergemeinderat abzuwickeln haben. Ich denke,
es ist prioritär, diesen Feldversuch der BürgerInneninitiative gemäß Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) dementsprechend zu beschließen. Es hat in der
Vergangenheit diverse Diskussionen gegeben - auch in der Öffentlichkeit -, warum
dieses Quorum so hoch ist und wie es sich
zusammensetzt. Hier würde ich
MD Dr. Holas bitten, aus rechtlicher Perspektive dazu Stellung zu nehmen.
Im Anschluss haben wir die Präsentation
vorbereitet, die erläutert, wann und wie wir
in verschiedenen Runden, Kreisen und bei
öffentlichen Veranstaltungen die neuesten
Informationen weitergegeben haben. Sie
bilden die Grundlage dafür, dass man weiß,
warum es diese Diskussion gibt, worüber
genau abgestimmt werden kann und welche
Rahmenbedingungen dieser Abstimmung
zu Grunde liegen.
Ich werde selbst beginnen und dann den
Geschäftsführer der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB)
DI Baltes um seine Ausführungen bitten.
Ganz wichtig ist es das Raumprogramm
dieser Bergstationen darzustellen, weil das
Projekt oftmals dezimiert auf eine Gastronomie am Berg wahrgenommen wird. Es
wird gezeigt, was in einer Bergstation alles
für ein funktionierendes Ganzes unterzubringen ist. Wir haben seit September 2016
mehrere Verhandlungsrunden mit dem Österreichischen Alpenverein (ÖAV) LandesSonder-GR-Sitzung 03.05.2017

verband Tirol gehabt. RA MMag.
Dr. Wallnöfer kann davon berichten.
Ich habe für die Klubobleute die Unterlagen
mit dem Schriftverkehr aus der letzten Verhandlungsrunde vorbereitet. Darin enthalten
sind Details, was wir alles angeboten haben, um zu einer Lösung zu kommen und
welche Punkte weiterhin aufrecht erhalten
bleiben. Ganz wichtig von unserer Seite ist,
dass wir ferner verhandlungsbereit sind. Die
Abstimmung zur BürgerInneninitiative kann
zur Lösung nur wenig beitragen.
Ich denke, so eine Lösung muss in einem
gemeinsamen Miteinander dieser PartnerInnen am Hausberg - so wie es bei allen
anderen auch funktioniert hat -, gefunden
werden. Wir gehen ganz stark davon aus,
dass am Ende des Tages, wie es so schön
heißt, sich doch eine gute Lösung abzeichnen kann.
Ich bitte zuerst den Magistratsdirektor Dr. Holas darzustellen, wie es zu dieser
Initiative kommt, warum das Quorum so
hoch ist und dass das keine politische Entscheidung ist. Das, was hier als Hürde dargestellt wird, ist keine Entscheidung der
Bürgermeisterin, sondern hat rechtliche und
vor allem verfassungsrechtliche Grundlagen.
MD Dr. Holas: Ich wurde gebeten die geltende Rechtslage nach dem Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ganz
kurz darzustellen und auch auf die seinerzeitigen Diskussionen anlässlich der Novellierung des Stadtrechtes einzugehen. Wir
reden hier von den §§ 44 bis 48 des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) 1975 in der Fassung des Landesgesetzblattes 76 aus dem Jahr 2014.
Ganz allgemein gilt dabei, dass bei einer
BürgerInneninitiative jedem/r wahlberechtigten GemeindebürgerIn es grundsätzlich
freisteht in Angelegenheiten des eigenen
Wirkungsbereichs der Gemeinde und vor
allem im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates schriftlich die Vornahme von
bestimmten Maßnahmen zu beantragen.
Dafür braucht es 200 Unterschriften, die
diese Initiative grundsätzlich unterstützen.
Das war auch vor der Stadtrechtsnovelle
schon ganz gleich. Die öffentliche Kundmachung, dass eine Initiative gestartet wird, ist
innerhalb von zwei Wochen zu erledigen.