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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf

- S.38

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- 423 -

Beschluss (einstimmig):

20.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AM-F43, Amras, Bereich Philippine-Welser-Straße 91
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AM-F1), gemäß
§ 36 TROG 2016

Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 11.04.2019,
16.05.2019 und 29.05.2019:
19.

Maglbk/27775/SP-BB-DH/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH-B14, Dreiheiligen, Bereich zwischen Dreiheiligenstraße,
Zeughausgasse, Kapuzinergasse
und Ing.-Etzel-Straße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. DHB1, Nr. DH-B1/1, Nr. DH-B2,
Nr. DH-B4, Nr. DH-B4/1, Nr. DHB4/2, Nr. DH-B12), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.05.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. DH-B14, Dreiheiligen, Bereich zwischen
Dreiheiligenstraße und Zeughausgasse, Kapuzinergasse, und Ing.-Etzel-Straße (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. DH-B1,
Nr. DH-B1/1, Nr. DH-B2, Nr. DH-B4,
Nr. DH-B4/1, Nr. DH-B4/2, Nr. DH-B12), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird
beschlossen.

Maglbk/27768/SP-FW-AM/1

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.05.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AM-F43, Amras, Bereich
Philippine-Welser-Straße 91 (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. AM-F1),
gemäß § 36 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
21.

Maglbk/23845/SP-BB-IG/1
Bebauungsplan Nr. IG-B10, Igls,
Bereich zwischen Igler Straße, Habichtstraße und Widumweg (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IG-B1a), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zehn Stellungnahmen mit insgesamt 41 verschiedenen Unterschriften (zwei
"Doppelnennungen") eingegangen. Nach
Ablauf der gesetzlichen Frist wurde eine Petition mit 576 Unterschriften übergeben. Die
Stellungnahmen liegen dem Akt im Original
bei.

GR-Sitzung 29.05.2019