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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf

- S.50

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- 435 -

die BürgerInnenbeteiligung gut gemacht.
(Unruhe im Saal)
Am Ende des Tages bin ich ohne Budget
zur Gemeinderatswahl 2018 angetreten und
habe in drei Monaten ein Mandat geschafft.
Da denke ich mir, dass ich schon ein wenig
mit der Einbindung der BürgerInnenbeteiligung richtiggemacht habe. Ein wenig Vertrauen werde ich schon von den BürgerInnen gewonnen haben, damit so etwas möglich ist.
Es tut mir leid, Bgm.-Stellv.in Mag.a OppitzPlörer, aber das lasse ich mir von der amtsführenden Stadträtin für BürgerInnenbeteiligung nicht sagen. Ich bitte das noch einmal
für das Protokoll zur Kenntnis zu nehmen.
Hättest Du mir Deinen Gehalt für die Zuständigkeit der BürgerInnenbeteiligung gegeben und die Entscheidungsfunktion übertragen, dann sage ich: "Ok, ich war dafür
zuständig."
Bgm. Willi: GR Onay, ich bitte um Vorsicht
- das provoziert viele neue Wortmeldungen.
GR Onay: Ich nehme den letzten Satz zurück und komme zum nächsten Punkt. Die
BürgerInnenbeteiligung der Stadt Innsbruck
stand auf drei Säulen, als Erklärung für diejenigen, die neu in den Gemeinderat gekommen sind. Eigentlich waren es vier Säulen.
Eine war diese mit den 600 Unterschriften,
auf die sich die Regierung heute bezieht.
Wer hat sie beschlossen? Das ist im Ausschuss für BürgerInnenbeteiligung beschlossen worden - auf meine Initiative. Auf
diesen Erfolg vom Jahr 2016 bezieht sich
die Stadtregierung heute.
Nun zu den nächsten drei Säulen. Für städtische Projekte haben wir zuerst im Ausschuss für BürgerInnenbeteiligung und dann
im Stadtsenat einen Leitfaden beschlossen.
Wir haben entschieden, wann BürgerInnenbeteiligung zu erfolgen hat und wann nicht.
Für die Umsetzung sind die Amtsführenden
StadträtInnen selbst zuständig. Das wurde
im Ausschuss so beschlossen.
Jetzt wäre die Frage, wie oft dieser Leitfaden für BürgerInnenbeteiligung von den
amtsführenden StadträtInnen überhaupt angewendet worden ist, obwohl klare Kriterien
für BürgerInnenbeteiligung gemacht wurden.
GR-Sitzung 29.05.2019

Die zweite Säule ist die laufende BürgerInnenbeteiligung über Stadtteilzentren vor Ort.
In der Stadt Graz blühen diese Stadtteilzentren, in der Stadt Innsbruck hinken sie hinterher. Die BürgerInnenbeteiligung ist ein
Agenda 2021 Ziel. Für die Umsetzung sind
nicht die/der Ausschussvorsitzende, sondern die/der Amtsführende zuständig, das
wissen wir alle.
In Tirol sind wir aber bei den Entscheidungen so weit hinterher, dass es mittlerweile
schon eine Agenda 2030 gibt. In der Stadt
Innsbruck sind wir vom Verständnis her so
weit entfernt, dass Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer immer noch von 30 Projekten
spricht.
BürgerInnenbeteiligung ist kein Event oder
Projekt, sondern eine Haltung, wie in einer
Stadt unter Einbindung der Bevölkerung geplant wird. Es sollen Strukturen geschaffen
und umgesetzt werden, indem der Dialog
zwischen Bevölkerung und Politik laufend
hergestellt wird.
Wir haben den Ausschuss für BürgerInnenbeteiligung sechs Jahre lang gehabt und
alle Kriterien dafür sind geschaffen worden.
Das ganze Know-How ist vorhanden. Es
wurden drei Veranstaltungen zu Stadtteilzentren und BürgerInnenbeteiligungen abgehalten und ein Konzept und der Leitfaden
beschlossen.
Ich möchte noch den "großen Wurf" der laufenden BürgerInnenbeteiligung erwähnen,
der beschlossen wurde: In der Stadt Innsbruck soll kein Spielplatz mehr gebaut werden, ohne dass Kinder in die Planung eingebunden werden.
Wir alle würden uns wünschen, dass auch
das, was bei Kindern möglich ist, in der Erwachsenenwelt umsetzbar ist. In diese
Richtung soll gearbeitet werden. Wir sehen
heute weder ein Konzept noch ein Interesse
daran, dass an diesem Bereich gearbeitet
wird.
Wir können uns jetzt die nächsten sechs
Jahre darauf berufen, dass die Rahmenbedingungen nicht ganz in Ordnung sind, weil
die/der Ausschussvorsitzende nicht gearbeitet hat. Kindesweglegung kann man in jedem Fall machen und immer jemand anderem die Schuld geben.