Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf
- S.124
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Frage 3:
Wurden für die Einlagerung der Schrifttafel "GRÜSS GÖTTIN" in den Kellerräumen der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) etc. Mietgebühren verrechnet?
Antwort:
Dazu liegen der Mag.- Abt. V, Kultur, keine Daten vor.
Frage 4:
Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 5:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 6:
Wer stellt den Schriftzug "GRÜSS GÖTTIN" beim Kreisverkehr Innsbruck Mitte
auf?
Antwort:
Die Mag.-Abt. V, Kultur, hat der Künstlerin als Kontakt die Mag.-Abt. III, Straßenbauhof, vermittelt.
Frage 7:
Wie hoch sind die Kosten für die Aufstellung der Schrifttafel "GRÜSS GÖTTIN"
bzw. wer ist Rechnungsempfänger/in für die Kosten der Aufstellung der Schrifttafel?
Antwort:
Rechnungsempfängerin ist die Künstlerin. Der Kostenvoranschlag lautet auf
€ 1.174,--
Frage 8:
Wer übernimmt im Falle von Vandalismus die Kosten für die Reinigung, Reparatur
etc.?
Antwort:
Die Eigentümerin.
Frage 9:
Die Aufstellung der Schrifttafel im Kreisverkehr Innsbruck Mitte kann eine Ablenkung der Verkehrsteilnehmerlnnen darstellen. Wurde selbiges bei der Beschlussfassung durch den lnnsbrucker Stadtsenat (Anm.: wurde redaktionell ergänzt) berücksichtigt bzw. gibt es ein Gutachten etc. der Polizei, welches ein mögliches Ablenkungsrisiko der Schrifttafel für die Verkehrsteilnehmerlnnen berücksichtigt?
Antwort:
Grundeigentümer ist das Land Tirol. Die Verkehrsbehörde hat das nach Informationsstand der Mag.-Abt. V, Kultur, geprüft.
Frage 10:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
entfällt
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