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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf

- S.124

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Diese Ausgabe – 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf
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Frage 3:

Wurden für die Einlagerung der Schrifttafel "GRÜSS GÖTTIN" in den Kellerräumen der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) etc. Mietgebühren verrechnet?

Antwort:

Dazu liegen der Mag.- Abt. V, Kultur, keine Daten vor.

Frage 4:

Wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 3.

Frage 5:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 3.

Frage 6:

Wer stellt den Schriftzug "GRÜSS GÖTTIN" beim Kreisverkehr Innsbruck Mitte
auf?

Antwort:

Die Mag.-Abt. V, Kultur, hat der Künstlerin als Kontakt die Mag.-Abt. III, Straßenbauhof, vermittelt.

Frage 7:

Wie hoch sind die Kosten für die Aufstellung der Schrifttafel "GRÜSS GÖTTIN"
bzw. wer ist Rechnungsempfänger/in für die Kosten der Aufstellung der Schrifttafel?

Antwort:

Rechnungsempfängerin ist die Künstlerin. Der Kostenvoranschlag lautet auf
€ 1.174,--

Frage 8:

Wer übernimmt im Falle von Vandalismus die Kosten für die Reinigung, Reparatur
etc.?

Antwort:

Die Eigentümerin.

Frage 9:

Die Aufstellung der Schrifttafel im Kreisverkehr Innsbruck Mitte kann eine Ablenkung der Verkehrsteilnehmerlnnen darstellen. Wurde selbiges bei der Beschlussfassung durch den lnnsbrucker Stadtsenat (Anm.: wurde redaktionell ergänzt) berücksichtigt bzw. gibt es ein Gutachten etc. der Polizei, welches ein mögliches Ablenkungsrisiko der Schrifttafel für die Verkehrsteilnehmerlnnen berücksichtigt?

Antwort:

Grundeigentümer ist das Land Tirol. Die Verkehrsbehörde hat das nach Informationsstand der Mag.-Abt. V, Kultur, geprüft.

Frage 10:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

entfällt

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