Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf
- S.127
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BRUCI<
(zu Punkt 29.8)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Fax
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 15.05.2019
Stadtmagistrat Innsbruck, Impfangebote für MitarbeiterInnen; Zahl GfGR/93/2019;
ANFRAGE von GR Lechleitner (GRÜNE) vom 25.04.2019;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Lechleitner hat am 25.04.2019 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Frage 1:
Welche Impfungen stehen MitarbeiterInnen des Stadtmagistrats seitens ihres Arbeitgebers (kostenlos oder vergünstigt) zur Verfügung?
Antwort:
Es darf auf die Beilage (Impfungen für MitarbeiterInnen 2017) verwiesen werden. Neben den berufsgruppenspezifischen Berechtigungen kann sich noch
jede/r Mitarbeiter/in darüber hinaus jede Impfung ohne Impfgebühr in der
Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, verabreichen lassen (außer reisemedizinische Impfungen).
Frage 2:
Gibt es für bestimmte Berufsgruppen verpflichtende Impfungen bzw. sind Impfnachweise zur Berufsausübung erforderlich (z. B. FSME in der Mag.-Abt. III,
Land- und Forstwirtschaft/Masern in der Mag.-Abt. V, Kinderbetreuungseinrichtungen, etc.)?
Antwort:
Seit Einstellung der Pockenimpfungen gibt es in Österreich keine gesetzliche Impfpflicht mehr. Für Kliniken gibt es dringendere Empfehlungen ohne
gesetzlichen Status.
Für die Mag.-Abt. V, Veterinärwesen, wird eine Tollwut-Impfliste für alle MitarbeiterInnen geführt, da die Letalität bei Blutkontakt 100 % ist. Aber auch
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