Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf
- S.129
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Antwort:
Es werden täglich Impfanfragen schriftlich, telefonisch und persönlich beantwortet, Impfpässe nach Verlust rekonstruiert etc. Bestimmte Berufsgruppen, wie KindergärtnerInnen, werden mit ihrem Einverständnis bei der Einstellung beraten und der Impfstatus abgeklärt, z. B. Titer-Kontrolle, Notwendigkeit von Nachimpfungen; alles nur mit Einverständnis der Betroffenen.
Dies passiert auch im Rahmen der betriebsärztlichen Beratung etc.
Bei entsprechender Gruppengröße finden auch Impfaktionen in bestimmten
Außenstellen statt, z. B. FSME-Impfungen direkt in der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, etc.
Innsbrucker BürgerInnen können/dürfen derzeit nur Masern-Mumps-Röteln
(Regelung Bund) geimpft werden; darüber hinaus liegt seitens der Stadt kein
Bescheid vor.
Zur Beantwortung der Frage wurden auch nachstehende Beteiligungsgesellschaften kontaktiert. Die Rückmeldungen haben ergeben:
In der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD) erfolgt die Impfberatung durch den arbeitsmedizinischen Dienst. Für besonders gefährdetes Personal (Pflegepersonal, Reinigungspersonal) ist die Hepatitis A und B Impfung verpflichtend vorgesehen. Für alle MitarbeiterInnen wird die Grippeimpfung gratis und die FSME-Impfung verbilligt
angeboten.
Die Congress und Messe Innsbruck GmbH (CMI) informiert nach
Empfehlung von arbeitsmedizinischer Seite, die auf Grundlage einer
Evaluierung von besonders gefährdeten Bereichen erfolgt, ihre MitarbeiterInnen über die empfohlenen Impfungen und übernimmt die Kosten für die Impfung. Im Falle der CMI betrifft dies bis dato ausschließlich den Bereich Reinigung, für den die Impfungen gegen Hepatitis A
und Hepatitis B aus arbeitsmedizinischer Sicht empfohlen werden.
Hinsichtlich der übrigen Impfmöglichkeiten wird aus arbeitsmedizinischer Sicht auf die individuelle Verantwortung der MitarbeiterInnen
sowie auf die im Österreichischen Impfplan 2019 enthaltenen Informationen verwiesen.
Die Information über die Impfangebote erfolgt in der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) durch die Personalabteilung. Die weitere Aufklärung und Impfung wird durch die Arbeitsmedizinerin im
Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge durchgeführt.
Bei der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaital GmbH (IVB) werden folgende Aufklärungs- und Informationsangebote zum Thema
Impfen angeboten:
Allgemeine Impfberatung, Aufklärung (auch im Hinblick auf
die derzeitige Durchimpfungsrate Masern-Mumps-Röteln) und
Durchführung der nötigen Impfungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Sprechstunden.
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