Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 05-Protokoll-29-05-2019_gsw.pdf
- S.134
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ziert worden sind, sind hieramtlich keine mehr aufgetreten. Die Kontakte bezogen sich allesamt auf Verwaltungsstrafverfahren. Von den ca. 20 Personen hatten lediglich zwei ihren Wohnsitz in Innsbruck.
Frage 2:
Wie viele dieser Personen leben in Wohnungen, die der Stadt Innsbruck oder Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) gehören? Wie viele dieser Personen leben in Wohnungen mit städtischem Besiedelungsrecht?
Antwort:
Die Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, hatte bislang keine Kontakte mit StaatsverweigerInnen.
Der IIG sind ebenfalls keine StaatsverweigerInnen als MieterInnen im Immobilienbestand bekannt.
Frage 3:
Gibt es eigenen Leitfäden für MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck, wie diese mit
StaatsverweigerInnen umgehen sollen? Wenn nein, weshalb? Falls ja, wie sehen
diese aus?
Antwort:
Im Herbst 2015 fand eine Besprechung der Mag.-Abt. II, Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen, mit VertreterInnen der Landespolizeidirektion Tirol (LPD) und des Verfassungsschutzes statt, in welcher die Problematik
thematisiert wurde. Auch gab es im November 2015 einen Workshop zu gegenständlichem Thema mit VertreterInnen des Stadtmagistrates Innsbruck,
der G4S Secure Solutions AG und der LPD.
Ein entsprechendes Informationsschreiben des Bundesministeriums für Inneres (BMI) bzw. des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung steht den MitarbeiterInnen des Stadtmagistrates zur Verfügung.
Dieses Manuskript trägt den Titel "Prävention durch Information" und beschäftigt sich von der Entstehungsgeschichte solcher Vereinigungen über
deren Methoden und Strategien bis hin zu diversen Entwicklungen und Tendenzen sowie möglichen Gegenmaßnahmen.
Konkrete Anlassfälle müssen als gesonderte juristische Fachfragen behandelt werden und sind zwischen der betroffenen Dienststelle und der Magistratsdirektion abzuarbeiten.
Die IIG informiert, dass bisher kein Bedarf für einen eigenen Leitfaden zum
Umgang mit StaatsverweigerInnen bestand.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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