Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 06_Protokoll_14.06.2018_gsw.pdf
- S.23
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Abs. 2 Innsbrucker Wahlordnung 2011 auch
Ersatzmitglieder des Gemeinderates namhaft gemacht werden.
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Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss
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Ausschuss für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und
Tourismus
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Personalausschuss
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Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte
GRin Duftner; Ersatz: GR Lukovic, BA
-
Ausschuss für Umwelt, Energie und
Mobilität
GR Mag. Fritz; Ersatz: GRin Dipl. Soz.Wiss.in Arslan
Beschluss (einstimmig):
Die Anzahl der Mitglieder vorstehender
Ausschüsse wird mit sieben Personen festgelegt.
12.2
Bestimmung, ob die Mitglieder der
Ausschüsse im Fall ihrer Verhinderung durch Ersatzmitglieder zu
vertreten sind
Mir liegen folgende Nennungen der Gemeinderatsparteien vor:
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss (7 Mitglieder)
Für die GRÜNEN:
Für die FPÖ:
GR Schmidt; Ersatz: StRin Dengg
GR Kurz; Ersatz: GR Lassenberger
Für FI:
GR Mag. Krackl; Ersatz: GR Kaufmann
Für die ÖVP:
Bgm.-Stellv. Gruber; Ersatz: GRin
Dr.in Winkel
Bgm. Willi: Gemäß § 90 Abs. 2 der Innsbrucker Wahlordnung 2011 kann der Gemeinderat bestimmen, dass die Mitglieder
der Ausschüsse im Fall ihrer Verhinderung
durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind.
Für die SPÖ:
Wir kommen daher zur Abstimmung über
die Frage, ob die Mitglieder der Ausschüsse
im Fall ihrer Verhinderung durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind.
Für die GRÜNEN:
GR Lukovic, BA; Ersatz: GRin Neßler
Beschluss (einstimmig):
Für die FPÖ:
Die Mitglieder der Ausschüsse sind im Falle
ihrer Verhinderung durch Ersatzmitglieder
zu vertreten.
StR Federspiel; Ersatz: GR Lassenberger
12.3
Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und Ersatzmitglieder
Bgm. Willi: Jede Gemeinderatspartei hat
im Sinne des § 90 Abs. 1 Innsbrucker
Wahlordnung 2011 Anspruch auf Vertretung
in den Ausschüssen nach Maßgabe ihrer
Stärke.
Jede anspruchsberechtigte Gemeinderatspartei kann gemäß § 90 Abs. 1 Innsbrucker
Wahlordnung 2011 auch ein ihr nicht angehörendes Gemeinderatsmitglied mit dessen
Zustimmung als Ausschuss- bzw. Ersatzmitglied namhaft machen. Als Ersatzmitglieder der Ausschüsse können nach § 90
GR-Sitzung 14.06.2018
GR Plach; Ersatz: GR Buchacher
Ausschuss für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen (7 Mitglieder)
GRin Bex, BSc; Ersatz: GRin Duftner
GR Kunst; Ersatz: GR Kurz
Für FI:
GR Mag. Stoll; Ersatz: GR Wallasch
Für die ÖVP:
Bgm.-Stellv. Gruber; Ersatz: GR Mag. Falch
Für die SPÖ:
StRin Mag.a Mayr; Ersatz: GR Heisz
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und
Tourismus (7 Mitglieder)
Für die GRÜNEN:
GRin Neßler; Ersatz: GR Lukovic, BA
GR Mag. Fritz; Ersatz: GRin Bex, BSc
Für die FPÖ: