Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 06_Protokoll_14.06.2018_gsw.pdf
- S.29
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19.
verbrauch im Zuge des Straßen- und
Regionalbahnprojektes bzw. bei der
zugehörigen Kreditrahmenvereinbarung mit der EIB (€ 150 Mio.) dafür
verwendet werden kann.
IV 2085/2015
Projekt "Neubau Patscherkofelbahn", Projektstand und -kosten
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 13.06.2018:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck nimmt die vorliegenden Berichte
und Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt auf deren Grundlage:
1.
Der ursprüngliche Beschluss des Gemeinderates vom 15.02.2017,
ZI. IV 2085/2015, wird dahingehend
abgeändert, dass das damals unter
Beschlusspunkt 3. angeführte Gesellschafterdarlehen (€ 7,3 Mio.) als Investitionskostenzuschuss gewährt wird.
Entsprechend der bisher fehlenden
Budgetierung dieser Position, wird ein
Nachtragskredit in Höhe von € 6,6 Mio.
(= € 7,3 Mio. abzüglich € 0,7 Mio., die
noch verfügbar sind) aus Vp. 5/898000775100, Kapitaltransferzahlungen Patscherkofel- und Hungerburgbahn/Nordkettenbahnen, gewährt.
2.
Für die Kosten, die über den bisher beschlossenen Rahmen von € 55,33 Mio.
hinausgehen und derzeit folgendermaßen abgeschätzt werden:
-
auf Grund angemeldeter Kosten:
€ 5 Mio.
-
Abschlusskosten (noch nicht beauftragt und inklusive Parkplatzerweiterung WEST): € 3,4 Mio.
In Summe als Kapitalrücklage
€ 8,4 Mio.
-
Aufstockung Eigenkapital als
Stammkapital € 2,6 Mio.
wird ebenfalls ein Nachtragskredit in
Höhe von € 11 Mio. aus der außerordentlichen Haushaltsstelle
Vp. 5/898000-775100, Kapitaltransferzahlungen Patscherkofel- und Hungerburgbahn/Nordkettenbahnen, gewährt.
3.
4.
Die Finanzierung dieses Nachtrages
gemäß der Punkte 1. und 2. erfolgt
durch ein Kommunaldarlehen, welches
nach Möglichkeit bei der Europäischen
Investitionsbank (EIB) aufzunehmen
ist. Dabei ist zu prüfen, ob der Minder-
GR-Sitzung 14.06.2018
Für die Betriebsabgänge aus den Saisonen 2016/17 und 2017/18 wird aus
Vp. 1/898000-755200 im ordentlichen
Haushalt ein Nachtragskredit in Höhe
von € 384.000,-- eingeräumt.
Dieser Betrag resultiert aus einem Abgang von € 250.000,-- aus der Saison
2016/17 und den Planzahlen für
2017/18 in Höhe von € 134.000,--.
Die Bedeckung dieser Kosten erfolgt
durch Mehreinnahmen bei der Kommunalsteuer.
5.
Dem ursprünglichen Projektbeschluss
folgend, werden die Fachdienststellen
beauftragt, die avisierte 50%-ige Kostenbeteiligung des Landes Tirol für die
Beleuchtung der Piste Heiligwasserwiese abzustimmen und alle notwendigen Veranlassungen zu treffen, um
diese für die Stadt Innsbruck zu lukrieren.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Als
Auskunftspersonen bzw. Fachexperten sind
DI Baltes und Dr. Scheiber von der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH (PKBI),
von den ao-Architekten der Generalplaner
DI Felder, Ing. Gelmini von der örtlichen
Bauaufsicht, der Geschäftsführer der Bergbahnen Seefeld und Aufsichtsratsvorsitzender der PKBI, Bgm. Mag. Frießer, vom Baucontrolling der Maiacher Planungs- und
Bauleitungs OG Ing. Schretter und von der
kaufmännischen Leitung der PKBI Sachsmeier und Mag. Egger anwesend.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich
möchte zuerst ein grundsätzliches Statement abgeben, bevor wir ins Detail einsteigen bzw. die Erklärungen folgen.
Das ist mir ein großes Anliegen, bevor wir
uns im Detail mit vielen Fragen beschäftigen. In den letzten Wochen sowie insbesondere gestern in der Sitzung des Stadt-