Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 06_Protokoll_14.06.2018_gsw.pdf
- S.71
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wäre erneut ein Lesen im Kaffeesatz! Wir
haben vorhin schon einmal eine verwegene
These gehört! Eigentlich findet die Beratung
über diesen Mehrbedarf zu früh statt. Was
die abschließende Beantwortung der Frage
zu den € 11 Mio. angeht, welcher Betrag
nun der richtige ist, trifft das sicher auch zu.
Wir haben jedenfalls versucht, mit aller
Kenntnis, die uns zur Verfügung steht, jetzt
eine Abschätzung vorzunehmen. Auch
wenn es nicht gerne gehört wird - ich habe
die Nachfragen ja auch zur Kenntnis genommen -, mehr als € 4 Mio. der bezifferten
Mehranmeldungen sind bei uns zwischen
April und Mai 2018 eingegangen! Das geht
auch aus den Berichten hervor, die ja eingesehen werden können.
Die Frage nach Protokollen zur Montagsrunde muss ich verneinen, solche gibt es
nicht. Von den Aufsichtsratssitzungen gibt
es natürlich Protokolle.
Zu StR Federspiel, von Verhandlungen mit
der Fröschl AG & Co KG im Mai 2018 kann
ich nichts berichten!
Zur Verschiebung des Eröffnungstermins
von 05.12.2017 auf 22.12.2017 ist zu sagen, dass wir uns immer wieder mit der
Bauleitung, der örtlichen Bauaufsicht und
den PlanerInnen abgestimmt und geschaut
haben, welche Dinge wirklich erforderlich
sind, damit die Seilbahn fahren kann. Wäre
sie nicht gefahren, hätten wir in Folge lange
- über ein paar Wochen hinaus - Probleme
gehabt.
Dann hätte man eigentlich auch erst im
Frühjahr 2018 weiterbauen können. Letztendlich haben wir die Entscheidung getroffen. Wir haben diesen Aspekt auch in den
Montagsrunden mehrfach besprochen. Als
wir erkannt haben, dass der 05.12.2017
nicht gehalten werden kann, haben wir das
ebenfalls in der Montagsrunde besprochen.
Wir haben gesagt, als Geschäftsführer
müssen wir die Entscheidung treffen, wie
man damit umgehen soll.
Wir haben dann entschieden, in welcher Abfolge die weiteren Tätigkeiten im Jahr 2018
stattfinden werden und darüber auch in der
Patscherkofel-Montagsrunde berichtet.
Mag. Dr. Scheiber: Ergänzend möchte ich
noch zur Verschiebung des Eröffnungstermins sagen, dass ein wesentlicher Punkt
GR-Sitzung 14.06.2018
die Seilbahnbehörde war. Jede Seilbahn
muss, bevor sie in Betrieb geht, behördlich
abgenommen werden. Das ist ein mehrtägiges, teilweise sogar ein mehrwöchiges Verfahren, für das die SeilbahnexpertInnen
nach Tirol kommen. Sie schauen sich das
Technische genau an, um es am Ende des
Tages freizugeben.
Es war nicht möglich, von der Seilbahnbehörde einen früheren Termin zu bekommen.
Die Abnahme war am 19.12.2017 - wenn
mich nicht alles täuscht. Das hat also auch
eine entsprechende Rolle gespielt.
Zum Thema Liquidität: Sie ist im Moment
noch gegeben. Es sind allerdings in den
Monaten Juli und August 2018 Zahlungen
fällig. Eine der größten Zahlungen - mit über
€ 3 Mio. - ist die an die Doppelmayr Seilbahnen GmbH. Die Seilbahn ist grundsätzlich abgerechnet, aber in der Fälligkeit wird
der letzte Teilbetrag erst im August 2018
schlagend.
GR Mag. Falch, zur persönlichen Einschätzung möchte ich Ihnen sagen, dass wir
sechs Schlussrechnungen im Haus haben
und diese betreffen meist Kleingewerke, die
unbedeutend sind.
Bei allen großen Gewerken hat es entsprechend dem Baufortschritt Akontozahlungen
gegeben. Da sind noch wesentliche Beträge
von zumindest 20 % bei jedem Gewerk
nicht bezahlt. Das ist auch der Grund, warum wir bisher erst die € 47 Mio. ausgegeben haben.
Wir haben, nachdem wir den Auftrag im
März 2018 bekommen haben, versucht, das
Zahlenwerk sehr sicher zu machen. Das,
damit man eine Grundlage hat, mit der man
in die städtischen Gremien gehen kann.
Gemeinsam mit dem externen BauController, der örtlichen Bauaufsicht, mit
den ArchitektInnen, allen PlanerInnen, die
wir zur Verfügung haben, sind wir jede einzelne Position im Baubuch durchgegangen.
Wir haben versucht, auch auf Grund der Informationen, die wir von den Firmen bekommen haben, das abzuschätzen.
Das heißt, heute kann ich sagen, dass ist
ein nach bestem Wissen und Gewissen abgeschätzter Betrag. Ich muss Ihnen aber
auch ganz ehrlich sagen, wir haben Baubucheintragungen dem Grunde und der Höhe nach von € 95.000,-- akzeptieren müs-