Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf

- S.29

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Mietzinsfreistellung für drei Jahre (Betriebskosten sind zu leisten).
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Dieser Akt handelt davon, dass die Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe, aus dem Stadtmagistrat entfernt und in Richtung Bürgerstraße angesiedelt werden sollte.
Ich möchte bei diesem Akt zwei Punkte auseinanderhalten. Bitte fällt heute alle Beschlüsse, bei denen es um die Anmietung
und die Sicherung dieser Fläche im unmittelbar Umfeld des Stadtmagistrates geht. Allerdings haben wir von FI große Bedenken,
dass man die Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe, aus dem zweiten Stock des Rathauses entfernen will. Hier erkennt man ein wenig das Motto, aus dem Auge, aus dem
Sinn. Es ist nicht gut, eine weitere Anlaufstelle für BürgerInnen aus dem Rathaus zu
entfernen.
In dieser Periode wurden bereits einige
Stellen verlegt. Mir fällt zum Beispiel die
Mag.-Abt. V, Bildungsservicestelle, ein. Sie
wurde in die Ingenieur-Etzel-Straße verlegt.
Weitere Dienststellen wurden im Bereich
der Colingasse angesiedelt. Auch diese haben BürgerInnenkontakt! Durch die Verlegung der Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe,
würde ein weiterer wichtiger und täglich frequentierter Bereich aus dem Rathaus in ein
externes Gebäude verlegt werden.
Die neue Lage der Dienststelle ist nicht einmal durch einen Zebrastreifen gut erreichbar. Man müsste einen großen Umweg in
Kauf nehmen, um zur Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe, zu gelangen. Ich werde einen Abänderungsantrag einbringen. Man
soll prüfen, wohin man weniger von BürgerInnen frequentierte Dienststellen des Hauses verlegen kann. Die Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe, wird täglich von Menschen
aufgesucht. Diese Einrichtung hat auch oftmals mit der Mag.-Abt. II, Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten, zu
tun. Das Gebäude des Rathauses verbindet
all diese Dienststellen.
Wir waren in unserer Partnerstadt Freiburg
und haben uns dort einiges angeschaut. Die
dortige Stadtverwaltung hat neben dem kleineren zentralen Rathaus ein größeres Gebäude errichtet, nämlich das "Rathaus im
Stühlinger". Dort befinden sich viele Dienststellen. Bei unseren vielen BesucherInnen
GR-Sitzung 15.06.2023

wurde dieses Konzept immer wieder präsentiert. Diese Organisation wäre wirklich
wünschenswert, aber in der Stadt Innsbruck
gehen wir exakt den entgegengesetzten
Weg.
Es handelt sich hierbei um eine strategische
Entscheidung auf die Frage, wie man mit
BürgerInnen umgeht. Das Rathaus ist gut
erschlossen. In der Anichstraße befinden
sich Bus- und Straßenbahnhaltestellen und
auch vom Marktgraben aus gelangt man
schnell und problemlos zu uns in das Gebäude.
Natürlich könnte man nun sagen, dass hier
im Rathaus Verwaltungsaufgaben erledigt
werden sollten, die nur wenig BürgerInnenkontakt benötigen, aber wir von FI halten
das für falsch. Die BürgerInnen würden für
verschiedene Anliegen durch die ganze
Stadt geschickt werden. Einige müssten in
die Ingenieur-Etzel-Straße, andere wiederum in die Bürgerstraße. Manch eine/einer
müsste vielleicht in das alte Rathaus, das
nicht einmal barrierefrei erschlossen ist.
Das darf doch nicht das Ziel sein!
Wir sollten unbedingt vermeiden, BürgerInnen im Kreis zu schicken. Wenn in diesem
Haus tatsächlich Platznot herrscht, sollten
wir wenig frequentierte Dienststellen umsiedeln.
Nach der COVID-19-Pandemie wurde das
Thema Homeoffice in vielen Firmen und
auch bei uns im Stadtmagistrat wichtig.
Auch Teilzeitarbeit ist bei uns ein wichtiger
Aspekt. Wir haben sicher die Möglichkeit,
unsere Räume und die Fläche im Rathaus
besser zu nützen, da sich einige MitarbeiterInnen im Homeoffice befinden.
Das Rathaus ist barrierefrei erreichbar. In
der Mag.-Abt. II, Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten, hat man einen
guten Weg gefunden, um BürgerInnen
lange Wartezeiten zu ersparen. Es gibt ein
Ticketsystem mit dem Nummern ausgegeben werden. Dadurch wissen Personen,
wann sie an der Reihe sind.
Geht man diesen Weg weiter, BürgerInnen
eine zentrale Anlaufstelle anzubieten, dürfen wir hoch frequentierte Dienststellen
nicht aus dem Rathaus verlegen. Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und
auch die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und