Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf
- S.42
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mache, dann möchte ich die Sitzung für ein
paar Minuten unterbrechen. Ich werde mir in
der Zwischenzeit den Antrag auf Punkt und
Beistrich durchsehen und dann werden wir
noch einmal darüber abstimmen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger unterbricht um
12:00 Uhr die Sitzung. Nach Feststellung
der Beschlussfähigkeit werden die Beratungen um 12:05 Uhr wieder fortgesetzt.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich habe die
Aktenlage noch einmal begutachtet und darf
nun Folgendes klarstellen: Da es in diesem
Haus nicht selten zu Verwechslungen und
fragwürdigen Aktionen kommt, werden wir
uns im Klubobleuterat noch einmal darüber
beraten müssen, wie wir zukünftig Abstimmungen machen.
Falls wir das - mittlerweile eingebürgerte Abstimmungsprozedere nämlich wieder ändern wollen, ist das aus meiner Sicht zwar
gut und recht, aber es muss offiziell kommuniziert werden.
Das Einzige, das nun vom Hauptantrag
komplett übernommen werden kann, ist
Punkt 1. Die Punkte 2. und 3. sind inhaltlich
abgeändert. Bei den Punkten 4. und 5. handelt es sich zwar um inhaltlich idente
Punkte, nur haben sie jeweils eine andere
Ziffer. Indem sich die Ziffern ändern, ist das
für mich auch als Abänderung zu werten.
Zudem gibt es noch einen Antrag von den
NEOS. Auch dieser ist für mich ein Abänderungsantrag, weil er sich textlich ändert. Inhaltlich ist er im Grunde aber gleich.
Beschluss (in Abwesenheit von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
Die Punkte 1., 4. und 5. des von StRin
Mag.a Oppitz-Plörer eingebrachten Abänderungsantrages (Seite 667) werden angenommen.
GR-Sitzung 15.06.2023
Mehrheitsbeschluss (in Abwesenheit von
NEOS, 2 Stimmen; gegen GRÜNE, ALI,
StRin Mag.a Mayr und GR Mag. Plach,
10 Stimmen):
Die Punkte 2. und 3. des von StRin
Mag.a Oppitz-Plörer eingebrachten Abänderungsantrages (Seite 667) werden angenommen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Klingler-Newesely und
Mitunterzeichnerin eingebrachte Abänderungsantrag mit dem Hinweis auf Korrektur
der Mietpreisangaben (Seite 676) wird angenommen.
17.
IV 8513/2023
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) / Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG), temporäre Vermietung (5 Jahre) von
leistbaren städtischen Eigentumswohnungen Höttinger Au 74 und
Amraser Straße 29-31 / Pradler
Straße 78; unverbindliche Inaussichtstellung zur Verlängerung
der Mietverhältnisse um weitere
5 Jahre
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.06.2023:
Die Stadt Innsbruck nimmt den IIG-Bericht
(Aktenvermerk) vom 31.05.2023 zur Kenntnis und stimmt der unverbindlichen Inaussichtstellung einer Verlängerung der Mietverhältnisse um weitere fünf Jahre im Zusammenhang mit der temporären Vermietung der leistbaren städtischen Eigentumswohnungen Höttinger Au 74 und Amraser
Straße 29-31 / Pradler Straße 78 zu.